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Landeswohnraumförderprogramm
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- Zuständige Stelle:
- Stadtplanungsamt
Bodenordnung
Bauförderung - E-Mail:
- baufoerderung@rottenburg.de
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- 07472 165 506
- Telefax:
-
07472 165 302
- Adresse:
- Zugang über Obere Gasse 29 (Gebäude D)
Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
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- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 2
- Gehört zu Amt:
- Stadtplanungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Bodenordnung
Beschreibung
Landeswohnraumförderprogramm
Eigentumsförderung
Landesförderung von selbstgenutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg
Gemeinsames Ziel von Bund, Land und Gemeinden ist die Verbesserung der Wohnversorgung der Bevölkerung in Deutschland. Daher wird von Seiten der baden-württembergischen Landespolitik eine Förderung über das Landeswohnraumförderungsprogramm für Wohnobjekte in Baden-Württemberg angeboten. Die landesweite Fördermöglichkeit im Bereich des selbst genutzten Wohnraums erfolgt durch Gewährung von zinsverbilligten Förderdarlehen, „Z 15 Darlehen“ genannt Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind gehören zum Förderkreis.
Die Förderung selbst genutzten Wohneigentums durch Neubau oder Erwerb von vorhandenem Wohnraum wird entsprechend dem Leitbild „Kinderland Baden-Württemberg“ vorrangig ausgerichtet an der Interessenslage sowohl bereits vorhandener, ggf. noch wachsender Familien, als auch erst in der Entstehung befindlicher Familien (sog. „Starterfamilie“). Damit soll durch Schaffung der wohnungsseitigen Voraussetzungen die Entscheidung Kinder zu bekommen begünstigt werden.
Schwerpunkt des Landeswohnraumförderungsprogramms des Landes Baden-Württemberg ist nach wie vor der Bereich der Eigentumsförderung. Hierbei wird den regional unterschiedlichen Preisniveaus durch abgestufte Darlehenshöhen und gestaffelte Subventionswerte Rechnung getragen. Die durchschnittliche Subventionshöhen bei den zinsverbilligten Förderdarlehen (ausgehend von zwei Erwachsenen mit 2 Kindern) bewegten sich in den vergangenen Jahren zwischen 20.000 – 30.000 € an Zinsersparnis.
Grundsätzlich nicht gefördert wird, wer bereits über angemessenes Wohneigentum verfügt.
Bei vorzeitigem Baubeginn oder Vertragsabschluss gibt es keine Fördermittel.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Wohnraumfördermittel besteht nicht.
Link
Eigentumsförderung
Landesförderung von selbstgenutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg
Gemeinsames Ziel von Bund, Land und Gemeinden ist die Verbesserung der Wohnversorgung der Bevölkerung in Deutschland. Daher wird von Seiten der baden-württembergischen Landespolitik eine Förderung über das Landeswohnraumförderungsprogramm für Wohnobjekte in Baden-Württemberg angeboten. Die landesweite Fördermöglichkeit im Bereich des selbst genutzten Wohnraums erfolgt durch Gewährung von zinsverbilligten Förderdarlehen, „Z 15 Darlehen“ genannt Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind gehören zum Förderkreis.
Die Förderung selbst genutzten Wohneigentums durch Neubau oder Erwerb von vorhandenem Wohnraum wird entsprechend dem Leitbild „Kinderland Baden-Württemberg“ vorrangig ausgerichtet an der Interessenslage sowohl bereits vorhandener, ggf. noch wachsender Familien, als auch erst in der Entstehung befindlicher Familien (sog. „Starterfamilie“). Damit soll durch Schaffung der wohnungsseitigen Voraussetzungen die Entscheidung Kinder zu bekommen begünstigt werden.
Schwerpunkt des Landeswohnraumförderungsprogramms des Landes Baden-Württemberg ist nach wie vor der Bereich der Eigentumsförderung. Hierbei wird den regional unterschiedlichen Preisniveaus durch abgestufte Darlehenshöhen und gestaffelte Subventionswerte Rechnung getragen. Die durchschnittliche Subventionshöhen bei den zinsverbilligten Förderdarlehen (ausgehend von zwei Erwachsenen mit 2 Kindern) bewegten sich in den vergangenen Jahren zwischen 20.000 – 30.000 € an Zinsersparnis.
Grundsätzlich nicht gefördert wird, wer bereits über angemessenes Wohneigentum verfügt.
Bei vorzeitigem Baubeginn oder Vertragsabschluss gibt es keine Fördermittel.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Wohnraumfördermittel besteht nicht.
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Weitere Informationen
- Infos zum Förderprogramm bei der L-Bank Baden-Württemberg
- Baufinanzierung und Förderungen
- Eigenheimförderprogramme / Wohnbauförderprogramme
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
- Förderprogramm Nachhaltig Bauen und Sanieren