Landschaftsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 23.09.2019 die öffentliche Auslegung des Landschaftsplans gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, beschlossen.

Der Landschaftsplan dient der Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge, er ist somit der Fachplan für Natur und Landschaft. Der Landschaftsplan erstreckt sich auf die gesamte Fläche der Verwaltungsgemeinschaft und betrifft damit die Gemarkungen der Stadt Rottenburg am Neckar mit allen Ortschaften sowie die Gemarkungen der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach.

Der Entwurf des Landschaftsplans liegt im 2. OG des Rathauses, Marktplatz 18 in Rottenburg am Neckar

von Montag, dem 14.10.2019 bis Donnerstag, dem 14.11.2019 -je einschließlich-
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Für Fragen zum Thema Landschaftsplan wird Frau Riedl vom Büro Hage+Hoppenstedt Partner an folgenden Terminen im 2. OG des Rathauses in Rottenburg zur Verfügung stehen:

- Dienstag, den 22.10.2019 von 17:30 bis 18:30 Uhr
- Montag, den 28.10.2019 von 17:30 bis 18:30 Uhr
- Mittwoch, den 30.10.2019 von 8:30 bis 9:30 Uhr
- Donnerstag, den 14.11.2019 von 17:30 bis 18:30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Landschaftsplans unberücksichtigt bleiben.
25.09.2019 - Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


Zusätzliche Informationen und Dienste

Aufgerollter Plan