Liegenschaftskataster - Auszug beantragen

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Beschreibung

Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster dient

  • als amtliches Verzeichnis für das Grundbuch,
  • es weist die Flurstücksgrenzen nach und
  • ist Grundlage für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr.

Wenn Sie beispielsweise einen Bauantrag stellen, ein Grundstück bei einer Bank beleihen oder eine Liegenschaft kaufen möchten, brauchen Sie in der Regel einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Liegenschaftskarte oder einer Liegenschaftsbeschreibung.

Sie können dazu

  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beantragen oder
  • Einsicht in das Liegenschaftskataster bei der zuständigen Vermessungsbehörde nehmen.

Tipp: Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie vor Ort Einsicht nehmen möchten.

Verfahrensablauf

Für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster können Sie einen formlosen Antrag

  • bei der zuständigen Stelle vor Ort stellen,
  • schriftlich einreichen (Brief oder E-Mail) oder
  • Ihren Antrag online stellen.

Im Antrag müssen Sie

  • Angaben zu Ihrer Person machen,
  • angeben, welchen Auszug aus dem Liegenschaftskataster Sie benötigen und
  • für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Wenn Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angaben zum Eigentum beantragen möchten und das Flurstück nicht Ihr Eigentum ist:
    • Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt oder
    • Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin

  • Wenn eine andere Person die Kosten für diesen Antrag trägt, müssen Sie dies mit einer Erklärung dieser Person nachweisen und ihre Adresse mitteilen (Erklärung für die Kostenübernahme).

Frist / Dauer

keine

Kosten

Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich die Gebühren nach der aktuellen Gebührenverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Die Gebührenhöhe ist abhängig von Format und Umfang des Auszuginhalts.

Übersicht mit Gebührenbeispielen zur Orientierung:

Liegenschaftskarte

im Dateiformat PDF oder als Ausdruck

  • bis einschließlich DIN A 3: EUR 20,00
  • größer als DIN A3 bis einschließlich DIN A0: EUR 40,00

 im Dateiformat DXF, NAS

  • bis 1.000 Flurstücke: EUR 3,80 mal Zahl der Flurstücke, mindestens EUR 50,00

 Liegenschaftsbeschreibung

  • je Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentumsnachweis (jeweils auch mit Bodenschätzung): EUR 10,00
  • je Bestandsnachweis: EUR 20,00

Rechtsgrundlage

Vermessungsgesetz (VermG)

  • § 2 Absatz 3 VermG (Geobasisinformationen)
  • § 4 VermG (Liegenschaftskataster)
  • § 14 VermG (Erheben und Übermitteln von Informationen)

Gebührenverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (GebVO MLR)



Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

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Bankverbindungen

Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:

Kreissparkasse Tübingen
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BIC: SOLADES1TUB

Volksbank in der Region eG
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Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
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BIC: GENODES1AMM