Lockdown ab Mittwoch, 16. Dezember

Landesweite Einschränkungen, Maskenpflicht und Änderungen im Busverkehr

Wegen erneut steigender Corona-Fallzahlen gelten von Mittwoch, 16. Dezember bis zunächst Sonntag, 10. Januar weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben, Schulen und Kindergärten, Geschäfte und private Treffen. Im Einzelnen hat das Land Baden-Württemberg alle Informationen auf seiner Internetseite zusammengestellt (Link unten). Dort ist auch die aktuelle Rechtsverordnung mit Ergänzungen und Erläuterungen zu finden.

Maskenpflicht
Seit Anfang des Monats gilt außerdem eine allgemeine Maskenpflicht innerhalb von Fußgängerzonen – unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann. Die Rottenburger Fußgängerzone umfasst die Königstraße vom Dom bis zum Norma (inklusive Marktplatz), die komplette Marktstraße mit Metzelplatz sowie die Bahnhofstraße bis zur Josef-Eberle-Brücke. Das städtische Ordnungsamt kontrolliert regelmäßig und leitet bei Verstoß ein Bußgeldverfahren ein.

Änderungen im Busverkehr
Die wegen der Corona-Pandemie zusätzlich eingesetzten Busse (sogenannte Verstärkerbusse) sind ab Mittwoch nicht mehr nötig und werden deshalb eingestellt, teilt das Landratsamt Tübingen mit. Grundsätzlich fahren die Busse diese Woche weiter nach dem Schulfahrplan. Erst ab Montag, 21. Dezember gilt der Ferienfahrplan. Das abendliche Fahrplanangebot im Landkreis Tübingen (von etwa 20 bis 24 Uhr, Bus- und Anrufverkehr) bleibt als Grundversorgung – trotz Ausgangssperre – vollumfänglich erhalten. Der Nachtverkehr wird bis auf Weiteres eingestellt (Linien N80, N81, N82, N84, N87 und N88).
Informationen des Landes Baden-Württemberg
14.12.2020 - Stadtverwaltung, Redaktion Amtsblatt und Internet


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