Mähen von Bauplätzen und Baugrundstücken

Die Eigentümer von unbebauten Bauplätzen/Baulücken werden gebeten, ihre Grundstücke umgehend abzumähen.
Der Samenflug von zahlreichen Gräsern bzw. Unkraut ist in vollem Gange. Die Samen fliegen auch auf Nachbargrundstücke und sorgen für Ärger bei den Anwohnern.

Im Sinne gut nachbarschaftlicher Beziehungen werden alle Eigentümer von Bauplätzen und Baulücken gebeten ihre Grundstücke zu mähen.

Nicht bewirtschaftete Grundstücke müssen einmal im Jahr gemäht werden.
20.05.2019 - Verwaltungsstelle Ergenzingen


Zusätzliche Informationen und Dienste

Waldlandschaft