Maßnahmen zum Schutz der Wähler*innen bei der Bundestagswahl 2021

Zum Schutz der Wähler*innen, die für die Bundestagswahl am 26. September 2021 ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, gelten in allen Wahlgebäuden der Stadt Rottenburg besondere Hygieneregeln.

Im Zuge dessen wurde von der Stadtverwaltung ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet, das einen reibungslosen und sicheren Ablauf der Wahlhandlung gewährleisten soll. Dieses sieht unter anderem vor, dass die Wähler*innen beim Urnengang mindestens eine medizinische Maske tragen. Auch das Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbar ist zulässig. Die Verpflichtung besteht nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die durch ärztliches Attest vorweisen, dass Ihnen das Tragen einer oben genannten Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Die Verpflichtung besteht außerdem nicht für die Dauer einer vom Wahlvorstand angeordneten Abnahme der Maske zur Identitätsfeststellung. Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen, typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen oder keine medizinische Maske tragen, ohne dass eine der oben genannten Ausnahmen vorliegt.

Außerdem ist im Wahllokal zu anderen Person ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Beim Betreten des Wahllokals sind die Hände an den bereitgestellten Desinfektionsspendern zu desinfizieren. Einweg-Kugelschreiber werden zur Verfügung gestellt, sofern kein selbst mitgebrachter Kugelschreiber benutzt wird. Weiter stellt die Stadt zum Schutz der Wahlhelfer*innen Trennscheiben aus Plexiglas auf und stellt zusätzlich Desinfektionsmittel für die Wahlkabinen bereit. Die Erhebung der Kontaktdaten von Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten, soll die Nachverfolgung von Infektionsketten ermöglichen. Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.

Neben der Urnenwahl besteht auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können bequem von zuhause aus über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder über den Online-Wahlscheinantrag auf der Homepage der Stadt Rottenburg beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit zur schriftlichen Beantragung der Unterlagen über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail oder per Fax. Es wurde außerdem ein Briefwahlbüro im Rathaus eingerichtet, in welchem Briefwahlunterlagen persönlich beantragt werden können.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Wahlbezirke geändert wurden. Das Wahlamt bittet um Verständnis, dass die Örtlichkeit des Wahllokals gegenüber den vorherigen Wahlen abweichen kann.

Der Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, wo sich Ihr Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet, und ob dies rollstuhlgerecht zugänglich ist.

Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar

Wahlamt
17.09.2021 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Logo der Bundestagswahl 2021 mit Bundesflagge