Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

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Beschreibung

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Verfahrensablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis

Frist / Dauer

Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

Kosten

keine

Sonstiges

Keine

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Meldeverordnung Baden-Württemberg

  • § 9 Datenübermittlungen

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:

  • § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen

Aktuelle Meldungen

Bundesmeldegesetz 2015

Mit dem Bundesmeldegesetz, das zum 1. November 2015 in Kraft tritt, werden die Meldegesetze aller Bundesländer ...
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Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

Sichere Kommunikation

Sie können mit dem Bürgerbüro durch die Virtuelle Poststelle auch über eine gesicherte E-Mail-Verbindung kommunizieren.

Bürgerbüro Ergenzingen

Mit allen Anliegen, für die das Bürgerbüro zuständig ist, können Sie sich auch an die Außenstelle im Rathaus Ergenzingen, Gäustraße 8, wenden.

E-Mail:
buergerbuero.ergenzinge...
Tel.:
07472 / 165-750
Zentrale und Bürgerbüro
Fax:
07472 / 165-769

Öffnungszeiten:

Mo.
09:30 – 12:30 Uhr
15:30 – 18:00 Uhr
Di.
09:30 – 12:30 Uhr
Mi.
15:30 – 18:00 Uhr
Do.
09:30 – 12:30 Uhr
Fr.
09:30 – 12:30 Uhr