Naturschutzrechtliche Gestattungen

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Beschreibung

Für Vorhaben (z.B. Baumaßnahmen) und Aktivitäten (z.B. Durchführung einer Veranstaltung im Naturschutzgebiet) können naturschutzrechtliche Gestattungen oder Bescheinigungen erforderlich sein, so beispielsweise

  • im Bereich des Artenschutzes (z.B. EG-Bescheinigungen für Besitzer von geschützten Tieren und Pflanzen, Befreiungen für das Umsiedeln von Hornissennestern),
  • Ausnahmen für Projekte und Pläne in Natura 2000-Gebieten,
  • Erlaubnisse oder Befreiungen von Festsetzungen der Schutzgebietsverordnungen,
  • Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz,
  • Genehmigung einer Werbeeinrichtung im Außenbereich,
  • Genehmigung für eine Aufschüttung oder Abgrabung im Außenbereich bei Überschreiten einer bestimmten Größenordnung.


Besteht eine Gestattungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Baugenehmigung), wird die naturschutzrechtliche Gestattung in der Regel nach Abstimmung mit den Naturschutzbehörden eingeschlossen, sodass nur eine Entscheidung ergeht. Ist ein Vorhaben mit einem Eingriff in Natur und Landschaft oder in ein Natura 2000-Gebiet verbunden, werden in der Entscheidung auch die erforderlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgelegt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Landratsamts Tübingen zum Sachgebiet Naturschutz.


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