Neues Förderprogramm "Ökologisches Bauen - Energieeffizienz & Artenschutz am Haus"

Der Gemeinderat hat am 1. Dezember die Förderrichtlinie des neuen Förderprogramms "Ökologisches Bauen - Energieeffizienz & Artenschutz am Haus" beschlossen. Mit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2021 werden Neubauten, die bestimmte Effizienzhausstandards erfüllen, Batteriespeicher mit Photovoltaikanlagen und Wohnstätten und Nisthilfen für Gebäudebrüter gefördert.

Private Haushalte haben einen Anteil von etwa 40 Prozent am gesamten Endenergieverbrauch in Rottenburg am Neckar (2016). Der überwiegende Anteil ist der Beheizung der Gebäude zuzurechnen. Der Einsatz energieeffizienter Bau- und Konstruktionsstandards und der dazugehörenden Haustechnik sind daher eine wichtige Stellschraube, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Als Langzeitziel wurde mit dem Beitritt zum Klimabündnis 2008 eine Reduzierung der Emissionen auf 2,5 Tonnen CO2-Äquivalent pro Kopf und Jahr definiert. Gute Energiestandards helfen zum einen Energie einzusparen und zum anderen halten sie die Wohnnebenkosten gering.

Die Mehrkosten eines erhöhten Energiestandards lassen sich weitgehend durch niedrigere Anlagen- und Energiekosten sowie Fördermittel "neutralisieren".

Bauleute, die ein neues Wohngebäude mit Effizienzhaustandard 40 oder 40 Plus bauen, können auf der Grundlage des Förderprogramms "Ökologisches Bauen – Energieeffizienz & Artenschutz am Haus" Fördermittel erhalten.

Der Einsatz von nachwachsenden und CO2-bindenden Rohstoffen ist in Anbetracht des hohen CO2-Ausstoßes bei der Zementherstellung besonders sinnvoll. Die weltweite Zementherstellung ist für ca. 8 % der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Deswegen wird der überwiegende Einsatz von Holz in der Tragwerkskonstruktion ebenfalls durch die Stadt gefördert.

Städtische Zuschüsse sollen aber auch für neue stationäre, netzdienliche Batteriespeicher in Kombination mit neuen Photovoltaik-Anlagen im Rahmen ihrer baurechtlichen Zulässigkeit gewährt werden. Die Stadt will die CO2-Emissionen gesamtstädtisch senken und bietet privaten Bauleuten an, sie bei der Erreichung der Klimaziele zu unterstützen.

Ebenfalls unterstützt werden soll die Anbringung von Nistkästen, um Vogel- und Fledermausarten zu unterstützen. Im Zuge von Sanierungen, Dämmmaßnahmen an Gebäuden, Abbrüchen von Gebäuden und bei Neubauten gehen oft die Lebensstätten z.B. für Mauersegler, Mehlschwalben, Haussperlinge und viele Fledermausarten verloren. Mit dem Anbringen entsprechender Wohnstätten und Nisthilfen soll der Bestand dieser Nützlinge im Siedlungsgebiet erhalten und gefördert werden.

Hiermit ist ein weiterer Baustein zu nachhaltigen und lebenswerten Städten und Dörfern gegeben.


Die Förderrichtlinie "Ökologisches Bauen – Energieeffizienz & Artenschutz am Haus" tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.
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21.12.2020 - Stadtplanungsamt, Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz


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