Niederschlagswassergebühr 2025

Versand der Jahresbescheide 2025
Die Bescheide der Niederschlagswassergebühr 2025 werden ab 08.05.2025 versandt und werden 1 Monat nach deren Bekanntgabe zur Zahlung fällig.

Änderungen
Bitte teilen Sie Änderungen (Adresse, Eigentumswechsel, Todesfälle, Flächenänderungen) zeitnah, gerne auch per
E-Mail (abwasser@rottenburg.de) mit. Bei Flächenänderungen bitte die Nummer der betreffenden Fläche mit angeben (siehe Bescheid über die Niederschlagswassergebühr unter 1. Berechnung der Niederschlags-wassergebühr).

Kontakt
Abteilung Rechnungswesen und Steuern - Niederschlagswassergebühr
Marktplatz 26, 72108 Rottenburg am Neckar (Gebäude F, Eingang Burgsteige, 1. Stock, Zimmer F 109).
Tel.-Nr.: 07472/165-453 oder 07472/165-455 - E-Mail: abwasser@rottenburg.de

Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr - Di. 14:00 bis 16:00 Uhr - Do. 14:00 bis 18:00 Uhr

Hinweise zur Erhöhung des Gebührensatzes/ Neukalkulation für die Niederschlagswassergebühr
Obwohl die Preissteigerungen schon seit längerer Zeit unsere Kosten für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung erhöhen, haben wir es durch effizientes Wirtschaften bisher geschafft die Gebühren für Sie in den letzten Jahren nur leicht anzuheben. Die derzeitige Entwicklung ließ uns nun aber leider keine andere Wahl.

Die Niederschlagswassergebühren werden so bemessen, dass die Kosten der laufenden Verwaltung und die Unterhaltung der Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung gedeckt sind. Es dürfen mit der Niederschlagswassergebühr keine Gewinne erzielt werden. Gebühren sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für ihren Zweck, die Beseitigung des Niederschlagswassers, verwendet werden. Daher wird normalerweise jährlich eine Gebührenkalkulation auf Basis der entstandenen Kosten sowie der zu erwartenden Kosten durchgeführt.

Mit der Neukalkulation der Abwassergebühren zum 01.01.2025 werden bei der Niederschlagswassergebühr die Über-/Unterdeckungen der Vorjahre ausgeglichen. Durch die Neukalkulation ergibt sich zum 01.01.2025 ein Gebührensatz i.H.v. 0,64 EUR/m² einleitender versiegelter Flächen.

Die Berechnung der Gebühr erfolgt ausschließlich gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes und wird abschließend vom Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung intensiv beraten und durch Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats rechtskräftig. Am 26.11.2024 wurde die neue Abwassersatzung vom Gemeinderat beschlossen und am 04.12.2024 öffentlich bekanntgemacht.

Gründe für die Erhöhung sind unter anderem die stark gestiegenen Kosten für die Unterhaltung des Kanalnetzes sowie zusätzliche Investitionskosten. Um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kanalnetze für die Zukunft sicherzustellen, sind Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich.

Beispielsweise sind funktionierende Regenrückhaltebecken für den Schutz der Gewässer und zur Vermeidung von Schäden durch Hochwasser, besonders an Gebäuden von großer Bedeutung. Es müssen zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden, um die Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen an die vorherrschenden Umwelteinflüsse wie Starkregenereignisse anzupassen, soweit dieses technisch möglich ist.

Durch den immer noch anhaltenden Fachkräftemangel, höhere Lohnabschlüsse, steigende Energiepreise, stetig höhere Anforderungen an den Arbeitsschutz und Baustellenabsicherungen, steigen die Preise für Bauleistungen, zum Beispiel für den Bau neuer Rohrleitungsabschnitte, und treiben dadurch die Investitionskosten in die Höhe.
Weitere Infos zur Gebührenerhöhung und Kalkulation unter folgendem Link:
30.04.2025 - Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement


Zusätzliche Informationen und Dienste

 Gulli