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Niederschlagswassergebühr 2026
Versand der Jahresbescheide 2026: Die Bescheide der Niederschlagswassergebühr 2026 werden ab 22.05.2026 versandt und werden 1 Monat nach deren Bekanntgabe zur Zahlung fällig.
Änderungen
Bitte teilen Sie Änderungen (Adresse, Eigentumswechsel, Todesfälle, Flächenänderungen) zeitnah, gerne auch per
E-Mail (abwasser@rottenburg.de) mit. Bei Flächenänderungen bitte die Nummer der betreffenden Fläche mit angeben (siehe Bescheid über die Niederschlagswassergebühr unter 1. Berechnung der Niederschlagswassergebühr).
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E-Mail (abwasser@rottenburg.de) mit. Bei Flächenänderungen bitte die Nummer der betreffenden Fläche mit angeben (siehe Bescheid über die Niederschlagswassergebühr unter 1. Berechnung der Niederschlagswassergebühr).
Kontaktdaten:
Niederschlagswassergebühr:
Stadtentwässerung Rottenburg am Neckar - Stadtkämmerei - Abteilung Rechnungswesen und Steuern - Niederschlagswassergebühr
Marktplatz 26, 72108 Rottenburg am Neckar (Gebäude F, Eingang Burgsteige, 1. Stock, Zimmer F 109)
Postanschrift: Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar
Tel.-Nr.: 07472/165-453 oder 07472/165-455 - E-Mail: abwasser@rottenburg.de
Zahlung/Bankverbindung/SEPA Lastschriftmandat:
Stadtkämmerei Abteilung Stadtkasse
Marktplatz 26, 72108 Rottenburg am Neckar (Gebäude F, Eingang Burgsteige, 2. Stock, Zimmer F 207)
Postanschrift: Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar
Telefonnummer: 07472/165-220 - E-Mail: stadtkasse@rottenburg.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr., 8 bis 12 Uhr bis Di. 14 bis 16 Uhr bis Do. 14 bis 18 Uhr
Stadtentwässerung Rottenburg am Neckar - Stadtkämmerei - Abteilung Rechnungswesen und Steuern - Niederschlagswassergebühr
Marktplatz 26, 72108 Rottenburg am Neckar (Gebäude F, Eingang Burgsteige, 1. Stock, Zimmer F 109)
Postanschrift: Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar
Tel.-Nr.: 07472/165-453 oder 07472/165-455 - E-Mail: abwasser@rottenburg.de
Zahlung/Bankverbindung/SEPA Lastschriftmandat:
Stadtkämmerei Abteilung Stadtkasse
Marktplatz 26, 72108 Rottenburg am Neckar (Gebäude F, Eingang Burgsteige, 2. Stock, Zimmer F 207)
Postanschrift: Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar
Telefonnummer: 07472/165-220 - E-Mail: stadtkasse@rottenburg.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr., 8 bis 12 Uhr bis Di. 14 bis 16 Uhr bis Do. 14 bis 18 Uhr
Hinweis zum Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr ab 1. Januar 2026
Durch die Neukalkulation der Abwassergebühren wurde der Gebührensatz der Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2026 von 0,64 € auf 0,62 EUR/m² einleitender versiegelter Fläche gesenkt.
Obwohl Preissteigerungen schon seit längerer Zeit die Kosten für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung erhöhen, haben wir es durch effizientes Wirtschaften geschafft die Gebühren dieses Jahr wieder leicht zu senken.
Die Niederschlagswassergebühren werden so bemessen, dass die Kosten der laufenden Verwaltung und die Unterhaltung der Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung gedeckt sind. Es dürfen mit der Niederschlagswassergebühr keine Gewinne erzielt werden. Gebühren sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für ihren Zweck, hier die Beseitigung des Niederschlagswassers, verwendet werden. Daher wird in der Regel jährlich eine Gebührenkalkulation auf Basis der entstandenen Kosten, sowie der zu erwartenden Kosten durchgeführt. Hierbei werden dann auch Über-/Unterdeckungen der Vorjahre ausgeglichen.
Die Berechnung der Gebühr erfolgt ausschließlich gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes und wird abschließend vom Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Rottenburg am Neckar in öffentlicher Sitzung intensiv beraten und durch Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats rechtskräftig.
Am 15. Dezember 2025 wurde die neue Abwassersatzung vom Gemeinderat beschlossen und am 17. Dezember 2025 öffentlich bekanntgegeben.
Obwohl Preissteigerungen schon seit längerer Zeit die Kosten für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung erhöhen, haben wir es durch effizientes Wirtschaften geschafft die Gebühren dieses Jahr wieder leicht zu senken.
Die Niederschlagswassergebühren werden so bemessen, dass die Kosten der laufenden Verwaltung und die Unterhaltung der Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung gedeckt sind. Es dürfen mit der Niederschlagswassergebühr keine Gewinne erzielt werden. Gebühren sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für ihren Zweck, hier die Beseitigung des Niederschlagswassers, verwendet werden. Daher wird in der Regel jährlich eine Gebührenkalkulation auf Basis der entstandenen Kosten, sowie der zu erwartenden Kosten durchgeführt. Hierbei werden dann auch Über-/Unterdeckungen der Vorjahre ausgeglichen.
Die Berechnung der Gebühr erfolgt ausschließlich gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes und wird abschließend vom Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Rottenburg am Neckar in öffentlicher Sitzung intensiv beraten und durch Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats rechtskräftig.
Am 15. Dezember 2025 wurde die neue Abwassersatzung vom Gemeinderat beschlossen und am 17. Dezember 2025 öffentlich bekanntgegeben.
Weitere Informationen unter folgenden Links
22.05.2026 - Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement
Zusätzliche Informationen und Dienste
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