Notbekanntmachung einer Allgemeinverfügung

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 5. Februar 2021

Gemäß § 1 Abs. 5 DVO GemO erfolgt hiermit eine Notbekanntmachung der Stadt Rottenburg am Neckar. Sie entfaltet die gleiche Gültigkeit wie eine Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Rottenburger Mitteilungen.

Die Bekanntmachung (unten zum Download) wird in der nächstmöglichen Ausgabe des Amtsblatts Rottenburger Mitteilungen wiederholt und außerdem unverzüglich der Presse mitgeteilt.

Redaktioneller Hinweis:
Im Wesentlichen beinhaltet die Notbekanntmachung, dass die im Februar dieses Jahres verhängte Maskenpflicht in der Fußgängerzone und in einigen verkehrsberuhigten Bereichen aufgehoben wird. Grund sind die inzwischen deutlich gesunkenen Corona-Fallzahlen und verschiedene damit einhergehende Lockerungen. Da sich auf dem Wochenmarkt schwieriger Abstand halten lässt, gilt dort in Rottenburg am Neckar weiterhin die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske. Wer die Außengastronomie besucht, muss auf dem Weg zum Tisch oder beispielsweise zur Toilette ebenfalls eine Maske tragen. Am Platz können Gäste ohne Maske verweilen.
Die Notbekanntmachung zum Download
09.06.2021 - Ordnungsamt


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