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Noten- und Instrumentenzuschuss
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- Amt für Bildung, Kultur und Sport
Kultur und Veranstaltungen - E-Mail:
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- Rottenburg am Neckar
Obere Gasse 12 (Gebäude E "Alte Welt")
2. Stock, Zimmer E 208
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- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Amt für Bildung, Kultur und Sport
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Auszug aus den "Richtlinien der Stadt Rottenburg am Neckar zur Förderung von Vereinen (Stand 01.01.2006)" - Noten- und Instrumentenzuschuss für Musik- und Gesangvereine:
1. Grundsätze der Förderung
1.1. Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung
Vereine müssen
Der Verein muss angemessene Eigenleistungen erbringen. Hierzu gehört auch die prüfbare Eigenarbeit. Finanzierungszusagen Dritter sind auf Verlangen der Stadt vorzulegen. Sämtliche Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt, der bis 30.09. des laufenden Jahres gestellt werden muss. Zuschüsse unter 100 Euro gelangen nicht zur Auszahlung (Bagatellgrenze).
3. Musik- und Gesangvereine
3.3. Noten und Instrumente
Für die Beschaffung vereinseigener Instrumente mit einem Einzelanschaffungswert über 410 Euro erhalten die Vereine einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten, höchstens aber 500 Euro. Übersteigt der Zuschuss 410 Euro, ist der Antrag bis zum 30. Juni des Vorjahres zu stellen.
Instrumentenreparaturen werden mit 10 Prozent der jährlichen Aufwendungen bei Reparaturkosten von mehr als 150 Euro je Instrument bezuschusst.
Für die Beschaffung von Noten erhalten die Vereine einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der jährlichen Aufwendungen, höchstens aber 500 Euro.
1. Grundsätze der Förderung
1.1. Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung
Vereine müssen
- im Vereinsregister mit Sitz in Rottenburg am Neckar eingetragen sein,
- zum Nachweis der Gemeinnützigkeit den jeweils geltenden Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen,
- die Zugehörigkeit zu einem Dachverband nachweisen (sofern eine Dachorganisation vorhanden ist),
- mindestens 20 aktive Mitglieder haben,
- angemessene bzw. vergleichbare Mitgliedsbeiträge erheben und
- kontinuierliche Vereinsaktivität entsprechend ihrer satzungsgemäßen Vereinsziele nachweisen.
Der Verein muss angemessene Eigenleistungen erbringen. Hierzu gehört auch die prüfbare Eigenarbeit. Finanzierungszusagen Dritter sind auf Verlangen der Stadt vorzulegen. Sämtliche Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt, der bis 30.09. des laufenden Jahres gestellt werden muss. Zuschüsse unter 100 Euro gelangen nicht zur Auszahlung (Bagatellgrenze).
3. Musik- und Gesangvereine
3.3. Noten und Instrumente
Für die Beschaffung vereinseigener Instrumente mit einem Einzelanschaffungswert über 410 Euro erhalten die Vereine einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten, höchstens aber 500 Euro. Übersteigt der Zuschuss 410 Euro, ist der Antrag bis zum 30. Juni des Vorjahres zu stellen.
Instrumentenreparaturen werden mit 10 Prozent der jährlichen Aufwendungen bei Reparaturkosten von mehr als 150 Euro je Instrument bezuschusst.
Für die Beschaffung von Noten erhalten die Vereine einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der jährlichen Aufwendungen, höchstens aber 500 Euro.
Zusätzliche Informationen und Dienste
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
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Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM