Noten- und Instrumentenzuschuss

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Beschreibung

Auszug aus den "Richtlinien der Stadt Rottenburg am Neckar zur Förderung von Vereinen (Stand 01.01.2006)" - Noten- und Instrumentenzuschuss für Musik- und Gesangvereine:

1. Grundsätze der Förderung

1.1. Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung

Vereine müssen

  • im Vereinsregister mit Sitz in Rottenburg am Neckar eingetragen sein,
  • zum Nachweis der Gemeinnützigkeit den jeweils geltenden Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen,
  • die Zugehörigkeit zu einem Dachverband nachweisen (sofern eine Dachorganisation vorhanden ist),
  • mindestens 20 aktive Mitglieder haben,
  • angemessene bzw. vergleichbare Mitgliedsbeiträge erheben und
  • kontinuierliche Vereinsaktivität entsprechend ihrer satzungsgemäßen Vereinsziele nachweisen.


Der Verein muss angemessene Eigenleistungen erbringen. Hierzu gehört auch die prüfbare Eigenarbeit. Finanzierungszusagen Dritter sind auf Verlangen der Stadt vorzulegen. Sämtliche Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt, der bis 30.09. des laufenden Jahres gestellt werden muss. Zuschüsse unter 100 Euro gelangen nicht zur Auszahlung (Bagatellgrenze).


3. Musik- und Gesangvereine

3.3. Noten und Instrumente

Für die Beschaffung vereinseigener Instrumente mit einem Einzelanschaffungswert über 410 Euro erhalten die Vereine einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten, höchstens aber 500 Euro. Übersteigt der Zuschuss 410 Euro, ist der Antrag bis zum 30. Juni des Vorjahres zu stellen.

Instrumentenreparaturen werden mit 10 Prozent der jährlichen Aufwendungen bei Reparaturkosten von mehr als 150 Euro je Instrument bezuschusst.

Für die Beschaffung von Noten erhalten die Vereine einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der jährlichen Aufwendungen, höchstens aber 500 Euro.


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