Notfallfonds für Freiwilligkeitsleistungen - Antragsfrist endet bald

Für Vereine, Institutionen und Vereinigungen, die bereits durch Freiwilligkeitsleistungen des Landkreises Tübingen gefördert werden, hat der Kreistag für 2023 einen Notfallfonds als außerordentliche finanzielle Unterstützung beschlossen. Damit sollen sie von ungeplanten Mehrbelastungen entlasten werden.

Für eine Bezuschussung aus dem Notfallfonds muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
• Corona-bedingte Zahlungsschwierigkeiten, weil etwa Veranstaltungen, Beratungen etc. aufgrund der Pandemie im Jahr 2020 und danach nicht stattfinden konnten.
• Die durch den Krieg in der Ukraine gestiegenen Energiekosten können nicht durch sonstige Hilfen ausgeglichen werden.
• Die Anzahl der durch die Antragstellerin betreuten geflüchteten Klientinnen und Klienten ist deutlich (mindestens um 20%) gestiegen.

Sonstige krisenbedingte Kosten können mit der bisherigen Förderung nicht ausgeglichen werden. Die Details der Fördervoraussetzungen (Richtlinie) und Antragsformulare gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Tübingen (s. u.)

Der Notfallfonds ist auf insgesamt 300.000 Euro begrenzt und die Höchstförderung im Einzelfall beträgt höchstens zehn Prozent der bisherigen Förderung.

Die Anträge müssen vollständig per E-Mail bis spätestens 16. Juni 2023, 24 Uhr, beim Landratsamt Tübingen eingehen an die Adresse: finanzen@kreis-tuebingen.de

Am 12. Juli 2023 werden sie dem Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zur Entscheidung vorgelegt.
23.05.2023


Zusätzliche Informationen und Dienste

Bunte miteinander verschränkte Seile