Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters (m/w/d)

Wappen der Stadt Rottenburg am Neckar

Bei der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters (m/w/d) der Stadt Rottenburg am Sonntag, 17. März 2024 erreichte keine Bewerberin / kein Bewerber die absolute Mehrheit. Die erforderlich werdende Stichwahl findet am Sonntag, 7. April 2024 statt.

Die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister (m/w/d) wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Entfällt auf keine/n der Bewerber/innen (m/w/d) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl statt. Hier entscheidet die höchste Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit das Los.

Die Wahlperiode beträgt acht Jahre. Die Amtszeit kann sich aber durch Verabschiedung in den Ruhestand verkürzen.

Das Wahlverfahren ist in den Paragrafen 45 bis 47 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgelegt.

Die Stadtverwaltung veröffentlicht die Bekanntmachungen im Vorfeld von Wahlen im Internet unter www.rottenburg.de, Rubrik "Politik & Verwaltung" - "Amtliche Bekanntmachungen".

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann auch im Internet beantragt werden. Ein Link zum Online-Antrag ist im Internet unter www.rottenburg.de, Rubrik "Bürgerservice" - "Online-Dienste" abrufbar.
Weiterführende Informationen


Zusätzliche Informationen und Dienste

Wahlurne mit Stimmzetteln wird ausgeleert