Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7e Abs. 6 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Die Stadt Rottenburg am Neckar erstellt derzeit ihren ersten kommunalen Wärmeplan. Mit dessen Erstellung gem. § 7 d Klimaschutzgesetz (KSG) wurden die IBS Ingenieurgesellschaft mit Sitz in Bietigheim-Bissingen und die Smart Geomatics Informationssysteme GmbH mit Sitz in Karlsruhe im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags beauftragt.

Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 7e Abs. 6 KSG folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 ortsüblich bekannt zu machen.“ Was durch diese Bekanntmachung geschieht.

Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Art. 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar Folgendes mit: Gemäß § 7e Abs. 5 KSG darf die Stadt Rottenburg am Neckar die personenbezogenen Daten nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7d KSG). Die erhobenen und verarbeiteten Daten sind in Art und Umfang in § 7e KSG dargelegt. Bei der vorgeschriebenen Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans im Internet werden keine personenbezogenen Daten oder Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen, veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Eine Veröffentlichung solcher Daten wäre allerdings nach einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen möglich. Eine solche Zustimmung würde im Fall des Entstehens eines solchen Bedürfnisses seitens der Stadt daher vor einer Veröffentlichung angefragt.

Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Verantwortlicher im Sinne der europäischen Datenschutzverordnung ist Herr Oberbürgermeister Stephan Neher. Die Datenschutzbeauftragte der Stadt ist unter der städtischen Adresse oder per Mail erreichbar: datenschutz@rottenburg.de. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Landesdatentschutzbeauftragter BW: Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.
15.06.2022 - Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz


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