Öffentliche Bekanntmachung über das Planfeststellungsverfahren nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Vorhaben Erweiterung der Kiesabbaustätte östlich des Baggersees Bischoff

Ausgangslage:
Die Firma Sand- und Kieswerk Rottenburg, Matthäus Bischoff GmbH § Co. KG, Rottenburg, betreibt seit den 1960er Jahren östlich von Rottenburg, linksseitig vom Neckar, Kiesabbau im Nassabbauverfahren. Die Kapazität des 1964 zugelassenen Kiesabbaus ist zwischenzeitlich ausgeschöpft.

Geplantes Vorhaben:
Die Sand- und Kieswerk Rottenburg, Matthäus Bischoff GmbH § Co. KG, Rottenburg hat, zur weiteren Rohstoffversorgung des regionalen Marktes, beim Landratsamt Tübingen die wasserrechtliche Planfeststellung für die Erweiterung des Kies- Nassabbaus östlich des bestehenden Baggersees „Bischoff“ im Gewann Hochwiesen und Altwasser, Gemarkung Rottenburg am Neckar und Kiebingen, auf einer Gesamtfläche von 8,7 ha, beantragt.
Das Planungsgebiet für die Erweiterung erstreckt sich auf die Grundstücke Flst.Nrn.: 1702, 1702/1, 1703,1704, 1705, 1706, 1697, 1707, 1708, 1699, 1708/1, 1700, 1709/1, 1700/1, 1710, 10752, 10756, 10743, 10757, 10758, 10745, 10759/1, 10746, 10747, 10760, 10748, 10761, 10749, 10762, 10749/1, 10763, 10764, 10750/2, 10765, 10751, 10766, 1698, 1709/2, 1701, 10715/1, 10725/1, 10744, 10759/2, 10750/1 der Gemarkung Rottenburg.
und die Grundstücke Flst.Nrn.: 397/1, 401/2, 397/2, 397/3, 398/1, 395/1, 396/1, 396/2,398/3, 405/1, 399/1, 399/2, 400, 400/1, 400/2, 401/1, 398/2, 398/4 der Gemarkung Kiebingen.
Der durch die Grundwasserfreilegung im Zuge der Nassauskiesung entstehende Baggersee soll als See erhalten bleiben. Es ist geplant, das im Rahmen des Abbaus abgebaggerte Material mittels Förderband, welches südlich der Seefläche, innerhalb des bestehenden Abbaugebietes errichtet werden soll, zur bestehenden Kieswaschanlage zu transportieren. Der weitere Lieferverkehr soll über die bereits bestehende und bisher genutzte Zuwegung vom Gewerbe-/Industriegebiet Siebenlinden II zum Baggersee „Bischoff“ erfolgen. Die beantragte Erweiterungsfläche liegt innerhalb des FFH-Gebiets 7419-341 "Spitzberg, Pfaffenberg, Kochhartgraben und Neckar" und befindet sich in der Zone III A des Wasserschutzgebiets "TB Gehrnfeld" der Stadtwerke Tübingen GmbH.

Rechtsgrundlagen:
Die geplante Erweiterung des Kiesabbaus und die damit einhergehende Herstellung eines Gewässers bedarf nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eines Planfeststellungsverfahrens. Zuständige Behörde für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und für die Entscheidung über den Antrag auf Planfeststellung ist das Landratsamt Tübingen – Abteilung Umwelt und Gewerbe.
Im Rahmen des Verfahrens wird auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Offenlage der Antragsunterlagen mit Umweltverträglichkeitsstudie dient gleichzeitig der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (§ 18 UVPG).

Antragsunterlagen:
Die Antragsunterlagen bestehen aus detaillierten Erläuterungen des Vorhabens mit der Darstellung in Lageplänen und Schnitten sowie aus den entscheidungserheblichen Plänen und Unterlagen über die Umweltauswirkungen insbesondere einem UVP-Bericht mit einem Gutachten zur Gewässerchemie sowie einer hydrogeologischen Untersuchung, einem landschaftspflegerischen Begleitplan, einer artenschutzrechtlichen Verträglichkeitsstudie einer Natura 2000-Verträglichkeitsstudie sowie einem Rekultivierungsplan.

Verfahren:
Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit von
Montag, 18.07.2022 bis einschließlich Mittwoch, 17.08.2022
bei den folgenden Stellen während der Dienststunden zur Einsicht aus:
  • Stadt Rottenburg a.N., Obere Gasse 29, 72108 Rottenburg am Neckar, Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht;
  • Verwaltungsstelle Rottenburg - Kiebingen, Vorstadtstraße 3, 72108 Rottenburg am Neckar (hier nur vom 18.07.2022 – 10.08.2022)
  • Universitätsstadt Tübingen - im Atrium auf der Eingangsebene im Technischen Rathaus, Brunnenstraße 3 in 72074 Tübingen.

Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage des Landratsamtes Tübingen https://www.kreis-tuebingen.de/bekanntmachungen während der Auslegungsfrist einsehbar.
Zusätzlich zur Auslegung wird das Vorhaben auch im zentralen UVP-Portal der Länder unter https://www.uvp-verbund.de/ bekannt gemacht.

Einwendungen:
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt bis einschließlich Montag, 19.09.2022, schriftlich oder zur Niederschrift
  • beim Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen,
  • bei der Stadt Rottenburg a.N., Marktplatz 18, 72108 Rottenburg a.N.,
  • bei der Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen
Einwendungen gegen den Plan erheben. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, sind bei den oben benannten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen.

Die Daten der Einwender werden beim Landratsamt Tübingen nach der EUDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Die Hinweise zu den geltenden Datenschutzbestimmungen können auf der Homepage des Landratsamtes Tübingen unter https://www.kreis-tuebingen.de abgerufen werden.

Rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen und die im Verfahren abgegebene Stellungnahmen werden in einem Erörterungstermin erörtert. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Außerdem kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Tübingen, den 15.07.2022
Lukas Scheiger, Geschäftsbereichsleiter
Landratsamt Tübingen
Untere Wasserbehörde, Abt. Umwelt und Gewerbe
15.07.2022 - Stadtplanungsamt


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