Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG

Die Stadt Rottenburg a. N. hat im November 2019 die Aufstellung des Lärmaktionsplans beschlossen. Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 15.06.2021 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 30.07.2021 bis einschließlich 01.10.2021.

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg a. N. hat am 29.03.2022 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Maßnahmen beschlossen:

  • Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für folgende Teilbereiche auf Gemarkung Rottenburg:
    • - L 361 Hindenburgstraße, zwischen den Einmündungen Freudenstädter Straße und Eisentalstraße
    • - L 356 Baisinger Straße / Auberlinstraße, beginnend in Höhe des Wohngebäudes Baisinger Str. 35 bis zum Kreisverkehrsplatz
    • - Sprollstraße, zwischen Kreisverkehrsplatz und Einmündung Gartenstraße
    • - Sülchenstraße, zwischen Kreisverkehrsplatz und Einmündung Graf-Burkhard-Str. / Jaumannstr., Ergänzung: Erweiterung nach Norden bis Einmündung Im Lindele / Graf-Bentzel-Straße
    • - Seebronner Straße, zwischen Kreisverkehrsplatz und bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h im Tagzeitraum
    • - K 6045 Utta-Eberstein-Straße, zwischen Einmündung Auberlin-/Gosbertstraße und bereits bestehender Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
    • - L 356 Kaiserstraße, beginnend mit Einmündung Galgenweg und weiter entlang der Ergenzinger Straße, bis zur Einmündung Wernauer Straße
    • - L 385 OD Weiler, beginnend mit Einmündung Siebentälstraße und endend 50m nach der Fußgänger-Bedarfslichtsignalanlage am nördlichen Ortsein-/-ausgang.
    • - L 372 Bricciusstraße / Thomas-Bengel-Straße, zwischen den Einmündungen Unterjesinger Straße und Uhlandstraße
    • - L 372 Unterjesinger Straße, Verlängerung der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung in Richtung Nordost um 100 Meter, bis kurz nach der Fußgängerlichtsignalanlage
    • - L 389 Hessentorstraße, zwischen den Einmündungen Hessentorstraße und Johanniterstraße

  • Festsetzung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für folgende Teilbereiche auf Gemarkung Rottenburg:
    • - L 371 OD Wendelsheim, zwischen den Abzweigungen Schwarzwaldstraße und Wurmlinger Straße
    • - L 370 OD Obernau, beginnend in Höhe des Wohngebäudes Bieringer Straße 24 bis in Höhe des Wohngebäudes Neckarau 19
    • - L 370 OD Bieringen, entlang der Neckartalstraße

  • Anregung zu einer ganztägigen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h aus verkehrlichen Gründen im folgenden Bereich:
    • - Wurmlingen: Unterjesinger Straße, zwischen Einmündung Blumenstraße bis Pfäffinger Straße 6
    • - Wurmlingen: Almenstraße, zwischen Einmündung Bricciusstraße bis Einmündung Uhlandstraße

  • Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf für alle betrachteten Belastungsbereiche.

  • Anregung zur straßenbaulichen Umgestaltung der Ortseingangs-/-ausgangsbereiche:
    • - L 370 OD Obernau Ost
    • - L 370 OD Bieringen Ost

  • Anregung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • Unterstützung der Eigentümer:innen stark belasteter Wohngebäude bei der Antragstellung auf Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern

Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Rathaus der Stadt zur Einsichtnahme aus und ist ebenfalls auf der Homepage der Stadt Rottenburg a. N. unter https://www.rottenburg.de/laermaktionsplan+der+stadt+rottenburg.129676.htm?lnav=21 einsehbar.
Die Verwaltung beantragt u. a. die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maß-nahmen bei den zuständigen Verkehrsbehörden.
08.04.2022 - Stadtplanungsamt


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