Öffentliche Bekanntmachungen

Die von der Stadtverwaltung auf der Homepage bereitgestellten Bekanntmachungstexte und Satzungstexte haben informellen Charakter. Rechtsverbindlich sind allein die im Amtsblatt "Rottenburger Mitteilungen" veröffentlichten Bekanntmachungen.
Die öffentlichen Aufträge, die auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift Baden-Württemberg zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen, werden von der Stadtverwaltung auf der Homepage veröffentlicht.


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