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Öffentliche Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer fremder Sachen beantragen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ordnung und Gewerbe - Gewerbe und Gaststätten - E-Mail:
- waffenundgewerbe@rottenburg.deGewerbe und Gaststätten
- Telefon:
- 07472 / 165-509
Gewerbe und Gaststätten - Telefax:
-
07472 / 165-340
- Adresse:
- Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
2. Stock, Zimmer D 204
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.- Internet:
-
zur Online-Terminvereinbarung
Beschreibung
Wenn Sie öffentliche Versteigerungen fremder Sachen nach bestimmten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Handelsgesetzbuchs durchführen möchten, die zwangsweise angeordnet beziehungsweise umgesetzt werden, müssen Sie sich
- öffentlich bestellen lassen und
- als Versteigerer vereidigen lassen.
Dies gilt beispielsweise für Pfandverkäufe oder Notverkäufe.
Der Eigentümer oder die Eigentümerin des Versteigerungsguts hat keinen Einfluss auf den Preis und das Mindestgebot. Er oder sie muss sich daher darauf verlassen können, dass Sie als besonders zuverlässige und qualifizierte Person seine oder ihre Eigentumsinteressen schützen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die öffentliche Bestellung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, sofern die zuständige Stelle einen Zugang eröffnet, elektronisch stellen. Sie können den Antrag auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner einreichen.
Sie überprüft anhand Ihrer Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ist das der Fall, werden Sie bestellt und darauf vereidigt, dass Sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen. Sie erhalten eine Urkunde über die öffentliche Bestellung.
Hinweis: Um die erforderliche Sachkunde zu überprüfen, stellt die zuständige Stelle Sie gegebenenfalls einem neutralen und fachkundigen Gremium vor, das nach einem Gespräch oder einer Überprüfung Ihrer Kenntnisse ein Votum im schriftlichen Verfahren zum Vorliegen der besonderen Sachkunde abgibt. In der Regel erfolgt dies bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Ihre öffentliche Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die zuständige Stelle kann sie entweder allgemein aussprechen oder auf bestimmte Arten von Versteigerungen beschränken (z.B. Kunstgegenstände oder Teppiche), sofern für diese ein Bedarf an der Durchführung öffentlicher Versteigerungen besteht. Sie kann die Bestellung auch mit Auflagen verbinden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsschreiben
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Nachweis, dass Sie als Versteigerer oder Versteigerin mit einer entsprechenden Erlaubnis der zuständigen Stelle tätig sind oder bei einer solchen Person angestellt sind
- Nachweis besonderer Sachkunde (Belege für das Vorliegen überdurchschnittlicher Fachkenntnisse und Erfahrungen), z.B. Liste der von Ihnen durchgeführten Versteigerungen oder der von Ihnen erstellen Gutachten, Fortbildungsnachweise
Frist / Dauer
Keine
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Sonstiges
Für öffentlich bestellte Versteigerer gelten die allgemeinen auf gewerbliche Versteigerer anwendbaren Vorschriften, insbesondere die Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigererverordnung) und die dort festgelegten Pflichten. Letztere betreffen beispielsweise die Vorbereitung und Durchführung von Versteigerungen und die Buchführung.
Rechtsgrundlage
- § 34b Abs.5 Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigererverordnung - VerstV)
- § 3a Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (elektronische Kommunikation) (Anm.
- § 6b Absatz 1 GewO und § 71a ff. LVwVfG in Verbindung mit §§ 1 ff. des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) (Verfahren über eine einheitliche Stelle, einheitliche Ansprechpartner)