Offene Kitas und Grundschulen

Seit Montag, 29. Juni, dürfen auch in Rottenburg am Neckar alle Kinder wieder in ihre Kindergärten gehen.

Dann startet der „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“. In der Praxis bedeutet dies, dass ein annähernd normaler Betrieb wieder möglich ist, mit leichten Einschränkungen, vor allem wenn es Personalengpässe gibt, weil Mitarbeiter*innen zur Risikogruppe gehören. In Rottenburg sind es aber gerade mal 10 Prozent, die aktuell personell fehlen und kompensiert werden können. Alle 41 Einrichtungen öffnen für alle Gruppen. Hinsichtlich der 16 städtischen Kitas gibt es folgende Besonderheiten: Das Kinderhaus Hohenberg schließt eine halbe Stunde früher als gewohnt, der Kindergarten Eckenweiler kann innerhalb der Betreuungszeit zwischen 07.30 und 14.30 Uhr nur die Frühschicht anbieten und im Kindergarten St. Remigius verkürzen sich eventuell noch Betreuungszeiten durch den Einsatz von Vertretungskräften. Alle anderen Einrichtungen sind wie gewohnt geöffnet. Alle Familien wurden über die jeweilige Einrichtung umfassend informiert.

Möglich wird der fast normale Regelbetrieb durch die baden-württembergische Corona-Verordnung vom 9. Mai, die in diesem Punkt ab 29. Juni anzuwenden ist. Die Abstandsregelung für die Kinder innerhalb ihrer Gruppe gilt nicht mehr, besteht aber weiterhin für Erzieher*innen und Eltern (1,5 m Abstand). Diese Abstandregelung wirkt sich auf die Bring- und Abholsituation aus. Eltern sind gebeten, hier Verantwortung zu übernehmen und als Vorbild für ihre und die anderen Kinder aufzutreten. Leichte Einschränkungen kann es auch beim gemeinsamen Mittagessen, bei der Nutzung des Außenspielbereichs oder beim Mittagsschlaf geben. Alle Eltern müssen ein Formular zur Gesundheitsbestätigung ihrer Kinder ausfüllen.

„Wir und die freien Träger sind sehr froh, dass wir nach mehr als drei ausgesprochen schwierigen Monaten nun endlich wieder allen Familien eine konstante und verlässliche Betreuung anbieten können“, sagt Oberbürgermeister Stephan Neher. Vom 17. März bis 26. April konnten gerade mal rund 10 Prozent der Kindergartenkinder im Rahmen der „Notbetreuung“ berücksichtigt werden. Von 27. April bis 17. Mai gab es die „Erweiterte Notbetreuung“ für 23 Prozent und seit dem 18. Mai lief der „Eingeschränkte Regelbetrieb“ für knapp 70 Prozent der Kinder, die normalerweise eine Rottenburger Einrichtung besuchen.

Auch die 13 städtischen Grundschulen in der Kernstadt und in den Ortschaften öffnen am Montag wieder für alle Klassen im „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“. Voraussetzung ist auch hier, dass die Erziehungsberechtigten eine Erklärung zum Gesundheitszustand des Kindes abgeben. Bis auf wenige Fächer (z.B. Musik und Sport) findet für alle Kinder in ihrem gewohnten Klassenverband der Unterrichtet wieder im Schulgebäude statt. Die Fördervereine bieten außerhalb des Unterrichts auch wieder Betreuung an und weiten diese für die angemeldeten Kinder aus, wenn noch nicht alle Fächer unterrichtet werden können.

Grundlage für die Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in der jüngsten Corona-Verordnung ist das Ergebnis einer Studie, bei der für Kinder bis zu zehn Jahren ein nur geringes Infektionsrisiko nachgewiesen wurde. Die Kinder brauchen untereinander keinen Abstand einzuhalten und müssen auch keine Masken tragen. Dies gilt auch für den Kontakt zwischen Kindern und Erwachsenen. Erwachsene untereinander (beispielsweiseweise im Lehrerzimmer) müssen Abstandsregeln und Maskenpflicht einhalten.
24.06.2020 - Kulturamt - Kindertagesbetreuung, Stadtverwaltung, Redaktion Amtsblatt und Internet


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