Anzeige einer Ordnungswidrigkeit-Privatanzeige

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Beschreibung

Wenn Sie als Privatperson eine Ordnungswidrigkeit anzeigen möchten, können Sie über den obenstehenden Link die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bei der Bußgeldstelle anregen.

Aufgrund der von Ihnen festgestellten und angezeigten Ordnungswidrigkeit prüfen wir im Rahmen des Opportunitätsprinzips, ob der angezeigte Sachverhalt zureichende Anhaltspunkte für den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit bietet, ob Verfolgungshindernisse vorliegen und ob die Verfahrenseinleitung geboten ist.

Das bedeutet: Sie haben keinen Anspruch auf Durchführung des Verfahrens.

Verfahrensablauf

Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Dem Formular muss zudem ein Beweis angehängt werden. Im Falle eines Verstoßes im ruhenden Verkehr (also Halt- und Parkverstöße) müssen aus Gründen der Rechtssicherheit aussagekräftige Bildaufnahmen beigefügt werden, aus denen sich die Verstöße gegen die Regeln des ruhenden Verkehrs eindeutig erkennen und demnach auch beweisen lassen. Folgende Bild-Nachweise müssen der Anzeige beigefügt werden:
  • Übersichtsaufnahme des Fahrzeugs
  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Vorhandene Beschilderung und Markierung


Sonstiges

Hinweise:
  • Sie müssen bei Nachfragen als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung stehen. Dies gilt sowohl für das Verfahren bei der Verwaltungsbehörde als auch bei sich ggf. anschließenden gerichtlichen Verfahren. Die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift ist daher unerlässlich und Voraussetzung zur Fortführung des Verfahrens. Bei der Anhörung an den Betroffenen ist Ihr Name und Ihr Wohnort sowie bei einer Akteneinsicht Ihre vollständige Adresse auch für Betroffene ersichtlich.
  • Anonyme, unvollständige und nicht eindeutige Anzeigen werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt.
  • Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen. Sie erhalten als Anzeigende oder Anzeigender und damit als Zeugin oder als Zeuge grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand des Verfahrens.



Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

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Bankverbindungen

Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:

Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB

Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH

Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM