Ortschaftsrat Seebronn

Information aus der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2018

Aufgrund des kurzfristigen Ausfalls von Ortsvorsteherin Ute Hahn übernahm die stellvertretende Ortsvorsteherin Lilo Reichwein-Rueß den Vorsitz bzw. die Sitzungsleitung.

In der Bürgerfragestunde zu Beginn der Sitzung wurde das geplante Kinderhaus angesprochen bzw. eine Frage zur Standortwahl in der Achalmstraße gestellt.

Zum Thema „Seniorenwohnen“ begrüßte die Vorsitzende ganz herzlich den Kreisseniorenrat, Herrn Michael Lucke. Herr Lucke referierte in einer Power-Point-Präsentation auch am Beispiel der Dorfgemeinschaft Kiebingen e. V.:
• Warum ist Seniorenwohnen ein Thema
• Was tun bei Pflegebedürftigkeit
• Warum gemeinsam wohnen – die Grundidee
• Merkmale einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft
• Rechtlicher Rahmen
• Wie kommt man zu einer Wohngemeinschaft
• Chancen und Risiken.
Sein Fazit:
• Wohngemeinschaften sind machbar, wenn örtliche Gemeinschaft mitwirkt
• Wohngemeinschaften sind für alle Bevölkerungsgruppen
• Wohngemeinschaften stärken das Heimatgefühl der Bewohner/innen, da die sozialen Kontakte im Quartier erhalten bleiben
• Wohngemeinschaften fördern die Selbstbestimmung der Bewohner/innen, da sie an allen Entscheidungen beteiligt sein können
• Wohngemeinschaften sind Teil der dritten Säule der Pflege, neben der häuslichen Pflege und den Pflegeheimen.

Der nächste Tagesordnungspunkt passte gleich zum Thema „Wohnen im Alter“.
Die Stadt Rottenburg am Neckar beabsichtigt im Ortsteil Seebronn auf der Fläche des Grundstücks Achalmstraße 4 und 10 (Flst. Nr. 1954 und 1954/2) die Entwicklung von seniorengerechtem Wohnen. Die Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnen ist besonders auch in den Ortschaften sehr groß. Um Senioren die Möglichkeit zu geben, so lange wie möglich selbstbestimmt zu bleiben, soziale Kontakte weiter zu pflegen und am Leben in der Gemeinschaft Teil zu haben, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche moderne Form von Wohnen im Alter geschaffen werden.
Mit der Erstellung des Bebauungsplanes „Achalmstraße“ verfolgt die Stadt Rottenburg am Neckar das Ziel, Planungsrecht für den Neubau von Wohngebäuden für Senioren zu schaffen. Für eine mögliche Umsetzung skizzierte das Stadtplanungsamt in seiner Vorlage drei verschiedene Bebauungsvarianten.
Der Ortschaftsrat fasste den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, den Bebauungsplan „Achalmstraße“ aufzustellen.

Für den Finanzhaushalt sowie Finanzplan (Planungszeitraum 2019 -2022) meldete der Ortschaftsrat folgende Projekte mit der entsprechenden Priorisierung an:

1. Grunderwerb für Wohnbaulandprogramm 2025 / Kostenangabe durch Kämmerei
2. Sanierung Rathaus – Planungsrate / 50.000 Euro
3. Ausbau Gässle (im Finanzplan für 2018 enthalten) / 230.000 Euro
4. Anlegung Urnengräber, Friedhof / 5.000 Euro
5. Herstellung eines Weges zu Grabfeldern Abt. M, O u. P, Friedhof / 6.000 Euro
6. Herstellung Buswartehäuschen, Ortsausgang Richtung Rottenburg / 25.000 Euro
7. Erneuerung Küche, Bürgersaal Rathaus / Kostenangabe durch Hochbauamt
8. Sanierung Friedhofsmauer / Kostenangabe durch Tiefbauamt
9. Erneuerung des Parkplatzbelags beim Sportheim, Sontheimer Str. / Kostenangabe Tiefbauamt
10. Herstellung einer Weitsprunganlage für die Schule / Kostenangabe Tiefbauamt
11. Ausbau Plettenbergstraße: Planungsrate 2019, Ausbau 2020 / Kostenangabe Tiefbauamt
12. Straßenbau „Im Wiesengrund“ (im Finanzplan für 2020 enthalten) / 241.000 Euro
13. Zuschuss Kunstrasenplatz (im Finanzplan für 2021 enthalten) / 320.000 Euro
14. Ausbau Spitalgasse: Planungsrate 2020, Ausbau 2021 / Kostenangabe Tiefbauamt
15. Verkehrssicherungsmaßnahmen Freudenstädter Straße / Kostenangabe Tiefbauamt

Folgende Bauvorhaben wurden dem Ortschaftsrat noch zur Kenntnis gegeben:
• Errichtung eines Doppelwohnhauses mit insgesamt 2 Wohnungen und 2 Garagen, Flst. 6567, Neuffenstraße 21 u. 23
• Nutzungsänderung der bestehenden Schreinerei in gewerblichen Autohandel, Fahrzeuginstandsetzung, Restaurierung von Oldtimern, vermietete Einstellplätze sowie Neubau von 5 Fertiggaragen, Flst. 1630/8, Roseckstraße 17
• Erweiterung des Daches der bestehenden Doppelgarage, Flst. 2006, Schillerstraße 5
22.06.2018 - Verwaltungsstelle Seebronn


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