Ortschaftsrat Seebronn

Information aus der öffentlichen Sitzung vom 21.11.2018

In der Bürgerfragestunde zu Beginn der Sitzung wurden keine Fragen gestellt.

Bebauungsplan "Wasenäcker-Erweiterung",1. Änderung - Änderungs- und Auslegungsbeschluss

In Seebronn besteht die Nachfrage von überwiegend ortsansässigen Gewerbetreibenden nach gewerblichen Bauflächen für die Ansiedlung von kleineren und mittleren Betrieben. Die nördliche Hälfte des Geltungsbereichs „Wasenäcker-Erweiterung“ hat eine Fläche von ca. 17.800 m² und war ursprünglich für die Ansiedlung eines größeren Gewerbebetriebs vorgesehen. Der Ortschaftsrat favorisiert die Ansiedlung von kleinen und mittleren Betrieben, daher erfolgt eine neue Gliederung dieser nördlichen Baugebietsfläche in mehrere kleinteiligere Baugrundstücke.
Um die Baugrundstücke erschließen zu können, wird im Anschluss an den vorhandenen Wendehammer die Stichstraße nach Norden hin verlängert und schließt dann ebenfalls mit einem Wendehammer ab.
Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat einstimmig, den entsprechenden Änderungs- und Auslegungsbeschluss hierfür zu fassen.

Vorstellung des Energiegutachtens für das Rathaus Seebronn:

Klaus Lambrecht, ECONSULT Lambrecht Jungmann Partnerschaft und Simon Märkle vom städtischen Hochbauamt stellten dem Gremium das Energiegutachten in zusammenfassender Darstellung vor.
Empfohlen wird in diesem Gutachten die Sanierung „in einem Zug“ zu einem KfW-Effizienzhaus Denkmal. Dies beinhaltet eine Wärmedämmung der Außenwände mit Innendämmung oder Aerogeldämmputz, Austausch der Verbundfenster und Fenster mit Isolier- u. Einscheibenverglasung sowie den Einbau einer Zentralheizung mit Pelletkessel.
Vor einer Sanierung des Gebäudes wird aber auch unbedingt die Erstellung eines Nutzungskonzeptes empfohlen.
Die Wände im Erdgeschoss sind stark durchfeuchtet. Vor Wärmedämmung der Außenwände muss daher zudem ein Feuchteschutzkonzept erstellt und die aufsteigende Feuchte unterbunden werden.
Der Ortschaftsrat wird sich im Jahr 2019 mit der Erstellung eines Nutzungskonzepts befassen. Dann wird entscheidend sein, wie man das Projekt „Sanierung des Rathauses“ im städtischen Haushalt „platzieren“ kann.

Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2019:

Für den Finanzhaushalt des Haushaltsplanentwurfs sind für Seebronn folgende Maßnahmen vorgesehen:

Einnahmen:
• Breitbandversorgung Schulstandorte/Zuweisung vom Land / 2019: 494.000 EUR
• Grundstückserlöse im Gewerbegebiet „Wasenäcker“ / 2019: 348.000 EUR / 2022: 140.000 EUR
• Erschließungsbeiträge Gewerbegebiet „Wasenäcker“ / 2019: 463.000 EUR / 2022: 175.000 EUR
• Erschließungsbeiträge / Später (nach 2022): 63.000 EUR
• Veräußerung unbebaute Grundstücke / 2022: 350.000 EUR

Ausgaben:
• Grunderwerb für Wohnbaulandprogramm 2025 / 2020: 81.000 EUR / 2022: 460.000 EUR
• Sanierung Rathaus – Planungsrate / Später (nach 2022): 50.000 EUR
• Ausbau Gässle / 2019: 230.000 EUR
• Anlegung Urnengräber / Friedhof / 2019: 5.000 EUR
• Herstellung Buswartehäuschen, Hindenburgstraße, Fahrtrichtung Rottenburg / 2019: 25.000 EUR
• Straßenbau „Im Wiesengrund“ / Später (nach 2022): 241.000 EUR
• Neubau Kinderhaus / 2019: 100.000 EUR / 2020: 1.460.000 EUR / 2021: 820.000 EUR
• Städtischer Anteil Erschließungskostenbeitrag „Wasenäcker“ / 2019: 463.000 EUR / 2022: 175.000 EUR
• Erwerb bewegl. Vermögen Grundschule (Thermoport Mensa) / 2019: 2.300 EUR
• Spielgeräte Feuerseeplatz / 2019: 2.500 EUR
• Weitere Erschließung Gewerbegebiet „Wasenäcker“ / 2019: 250.000 EUR

Im Ergebnishaushalt wurden zusätzlich zum allgemeinen Budget noch als außerordentliche Maßnahmen berücksichtigt:

Gebäudeunterhaltung (Budget Hochbauamt): 25.000 EUR für strukturierte Verkabelung an der Grundschule sowie 10.000 EUR für die Einrichtung eines Schulsozialarbeiterbüros für die Schulen Seebronn, Hailfingen, Oberndorf.

Budget Tiefbauamt: 200.000 EUR für Unterhaltungsaufwendungen Birkenstraße.

Budget Kulturamt: 12.770 EUR für Schulsozialarbeit sowie 8.500 EUR für Medienausstattung an der Grundschule.

Budget Verwaltungsstelle: 6.010 EUR für Ausstattung der Feuerwehr (Fahrzeughaltung und Drucker) sowie 500 EUR für Ausstattung städtischer Kindergarten.


Der Ortschaftsrat stimmte dem Haushaltsplanentwurf 2019 mit folgenden zwei Änderungsanträgen einstimmig zu:
1. Auf der Basis einer fast 100%-Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer soll der Grunderwerb in Seebronn für das Wohnbaulandprogramm 2025 ins Haushaltsjahr 2019 vorgezogen werden.
2. Im Hinblick auf das neue energetische Sanierungskonzept und darauf, dass sich der Ortschaftsrat im Jahr 2019 mit einem Nutzungskonzept für das Rathaus befassen wird, soll die Planungsrate für die Sanierung des Rathauses, die im Haushaltsplanentwurf mit 50.000 EUR für später vorgemerkt ist, ins Jahr 2020 vorgezogen werden.
28.11.2018 - Verwaltungsstelle Seebronn


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