Ortschaftsrat Seebronn

Information aus der öffentlichen Sitzung am 30.01.2019

In der Bürgerfragestunde zu Beginn der Sitzung wurden Fragen bezüglich Verkehrszählungen und Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt, zu den Planungen eines Dorfladens sowie zum Parkverhalten in der Pfarrgasse bzw. bei der Bushaltestelle gestellt.

Bekanntgabe eines nichtöffentlich gefassten Beschlusses:
In nichtöffentlicher Sitzung am 21.11.2018 hat der Ortschaftsrat einem Tausch des städtischen Grundstücks Flst. Nr. 1111, Landwirtschaftsfläche, mit einem Messgehalt von 67 a 29 m² gegen das Grundstück von Oskar Wiech, Flst. Nr. 1800, Landwirtschaftsfläche, mit einem Messgehalt von 71 a 82 m² zugestimmt.

Antrag der „Initiative Dorfladen Seebronn“ auf Unterstützung einer Bürgeraktion zur Gründung eines Dorfladens:
Die „Initiative Dorfladen Seebronn“ beantragte ein Bürgergeld als Startkapital zur Gründung eines Dorfladens.
Lilo Reichwein-Rueß und Manuela Beck, die in dieser Initiative aktiv sind, erläuterten den Antrag. Im Juni 2018 habe sich eine Interessengruppe getroffen, um die Idee eines Dorfladens weiterzuentwickeln. Anfangs sei die Frage gewesen, ob dies in Form eines Vereins oder einer Genossenschaft erfolgen soll. Mittlerweile plane man auf der Basis einer Genossenschaft. Verschiedene Arbeitsgruppen seien gebildet worden, die die Planungen forciert hätten. Im ehemaligen Volksbankgebäude könnten Räume angemietet werden. Die Renovierung müsse in Eigenleistung bewältigt werden. Für z.B. Werbung, Flyer, Infoabend und Weiteres benötige die Initiative ein Startgeld in Form des Bürgergeldes in Höhe von erstmal 1.000 Euro. Wenn die Genossenschaft tatsächlich zustande komme, werde ein weiteres Bürgergeld beantragt. In Hailfingen sei das auch so gehandhabt worden. Am 18.02.2019 um 20.00 Uhr werde im Sportheim eine öffentliche Informationsveranstaltung zum geplanten Dorfladen stattfinden.
Der Ortschaftsrat unterstützt diese Bürgeraktion mit einem Bürgergeld in Höhe von 1.000 Euro.

Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h im Bereich der Grundstückseinfahrten Bondorfer Straße 49 und 50, L 361:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vom Ortschaftsrat vertagt bis nähere Fakten vorliegen. Der Antrag muss noch vom Ordnungsamt und vom zuständigen Straßenbaulastträger beurteilt werden.

Ergebnisbericht zum Haushaltsplan 2019:
Die Vorsitzende erinnerte daran, dass der Ortschaftsrat bei der Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2019 zwei Änderungsanträge gestellt hat.
Dem Antrag, die Planungsrate für die Sanierung des Rathauses in Höhe von 50.000 Euro ins Jahr 2020 vorzuziehen hat der Gemeinderat entsprochen.
Dem Antrag, den Grunderwerb in Seebronn für das Wohnbaulandprogramm 2025 ins Haushaltsjahr 2019 vorzuziehen ist jedoch nicht entsprochen worden. Der Erwerb der Grundstücke soll erst 2020 erfolgen.

Kenntnisgabe von Baugesuchen:
Der Ortschaftsrat wurde über folgende Bauvorhaben informiert:
• Errichtung eines Sommergartens auf vorhandener Terrasse, Flst. Nr. 5753, Achalmstraße 35
• Neubau und Anlegen einer Pferdebewegungsanlage, Errichten einer Reithalle mit Einbau von drei Gästezimmern sowie einer angebauten Garage und eines angebauten landwirtschaftlichen Schuppens, Flst. Nr. 1098/1, 1111, Eisentalstraße 50.

Der Ortschaftsrat nahm die Bauvorhaben zur Kenntnis. Allerdings wurde aus dem Gremium zum Bauvorhaben der Pferdebewegungsanlage in der Eisentalstraße angeführt, dass das Projekt als solches zwar unterstützenswert sei. Allerdings müssten dann aber auch die Rahmenbedingungen passen, was im Hinblick auf die verkehrliche Erschließung nicht der Fall sei. Die Wege seien dafür nicht ausgelegt und auch Begegnungsverkehr schwierig. In Konsequenz müsse dann auch die Wegesituation verbessert werden. Zudem seien auch die geplanten 3 Ferienwohnungen kritisch zu hinterfragen.

Zum Schluss gab die Vorsitzende im Wesentlichen noch folgende Mitteilungen bzw. Informationen bekannt:

Kommunalwahl 2019:
Die Bekanntmachung der Wahl erfolgt am 11.02.2019. Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2019 können in der Zeit vom 11.02.2019 bis zum 28.03.2019 beim städtischen Hauptamt eingereicht werden. Die Unterlagen sollten am besten persönlich mit Terminvereinbarung beim Hauptamt abgegeben werden. Für eine Terminvereinbarung ist Frau Steinhilber-Benz montags und mittwochvormittags persönlich zu erreichen. Auch nötige Informationen könnten dort eingeholt werden.

Kinderhaus:
Die benötigten Grundstücke sind mittlerweile von der Stadt erworben worden. Der Architekten-Wettbewerb läuft derzeit. Am 14.12.2018 hat eine Preisrichter-Vorbesprechung stattgefunden mit Festlegung des Auslobungstextes. 10 Architekturbüros beteiligen sich am Wettbewerb. Am 03.05.2019 tagt das Preisgericht. Danach werden die abgegebenen Arbeiten öffentlich ausgestellt. Eine entsprechende Information der katholischen Kirchengemeinde erscheint noch im Mitteilungsblatt.

Landschaftsplan:
Für den Bereich der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach wird der Landschaftsplan neu aufgestellt. Im Rahmen von 5 öffentlichen Veranstaltungen wurden in Arbeitsgruppen Maßnahmen zu ausgewählten Themenfeldern (Erholung, Ortsränder, Erreichbarkeit Naherholungsbereiche, Stadtgrün etc.) des künftigen Handlungsprogramms des Landschaftsplans ermittelt. Die Veranstaltung für die Ortschaften Seebronn, Baisingen, Ergenzingen, Eckenweiler, Hailfingen und Neustetten hat am 23.01.2019 im Baisinger Schlosssaal stattgefunden. Daran haben aus Seebronn die Ortsvorsteherin und 2 weitere Mitglieder des Ortschaftsrates teilgenommen. Aus Seebronner Sicht sind in dieser Veranstaltung folgende Themen eingebracht worden:
-Radwegeplanung Seebronn/Ergenzingen und Seebronn/Bondorf: Jeweils Umsetzung der direkten Anbindung
-Prüfung Situation Regenrückhaltebecken
-Prüfung Situation Weggentalbach (innerorts und außerorts / Überschwemmungsgefahr bei Starkregen).
Weitere Themen waren die Gestaltung der Siedlungsränder, Streuobstwiesen und Erhaltung von Kultur- u. Naturdenkmalen.
06.02.2019 - Verwaltungsstelle Seebronn


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