Ortschaftsrat Seebronn

Information aus der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates vom 25.04.2019

In der Bürgerfragestunde zu Beginn der Sitzung wurden keine Fragen gestellt.

Bebauungsplan „Achalmstraße“:
Die Stadt Rottenburg am Neckar beabsichtigt im Ortsteil Seebronn auf der Fläche des Grundstücks Achalmstraße 4 und 10 (Flst. Nr. 1954 und 1954/2) die Entwicklung von seniorengerechtem Wohnen. Die Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnen ist besonders auch in den Ortschaften sehr groß. Um Senioren die Möglichkeit zu geben, so lange wie möglich selbstbestimmt zu bleiben, soziale Kontakte weiter zu pflegen und am Leben in der Gemeinschaft Teil zu haben, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche moderne Form von Wohnen im Alter geschaffen werden.
Mit der Erstellung des Bebauungsplanes „Achalmstraße“ verfolgt die Stadt Rottenburg am Neckar das Ziel, Planungsrecht für den Neubau von Wohngebäuden für Senioren zu schaffen. Weiterhin sollen ein Stützpunkt für die Sozialstation und ein Gemeinschaftsraum, der auch der Öffentlichkeit dienen kann, entstehen.
Nachdem der Ortschaftsrat und Gemeinderat bereits im Juni 2018 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst haben, empfahl der Ortschaftsrat nunmehr dem Gemeinderat, auch die öffentliche Auslegung für den Bebauungsplanentwurf „Achalmstraße“ zu beschließen.

In einer Bürgeraktion des Sportvereins soll am oberen Sportplatz ein Spielgerät (für Kinder ab 6 Jahre) aufgebaut werden. Das Spielgerät beinhaltet ein Baumstammmikado, Hangelgirlande, Hangelringe, Stelzen und Balancierstämme. Finanziert werden soll das Spielgerät aus Spenden zur Beerdigung von Winfried Weiß, vom Sportverein sowie mit dem beantragten Bürgergeld in Höhe von 3.000 Euro. Die Gesamtkosten betragen ca. 11.400 Euro.
Der Ortschaftsrat bewilligte dem Sportverein für die Aufstellung des Spielgerätes ein Bürgergeld in Höhe von 3.000 Euro.

Änderung der Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken der Stadt Rottenburg am Neckar:
Um den Wünschen der Ortschaften Rechnung zu tragen wurden in den Vergaberichtlinien bzw. in dem Punktesystem zusätzliche „Ortsbezugskriterien“ aufgenommen. Außerdem können künftig Bewerber*innen zu einer Bewerbergruppe zusammengefasst werden.
Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat die Neufassung der Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken zu beschließen.

Das Baugesuch zur Nutzungsänderung von Geschäftsräumen zu einer Wohnung, Flst. Nr. 27/1, Hindenburgstraße 12 nahm der Ortschaftsrat zur Kenntnis.
26.04.2019 - Verwaltungsstelle Seebronn


Zusätzliche Informationen und Dienste

Barocke fassade