Ortschaftsrat Seebronn

Information aus der öffentlichen Sitzung am 25. September 2019

Zu Beginn der Sitzung wurde Ortschaftsrat Frank Fuhrer noch auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten nachverpflichtet weil er bei der konstituierenden Sitzung im Juli nicht anwesend sein konnte.

In der Bürgerfragestunde waren Themen der Verkehrsspiegel in der Freudenstädter Straße, Ausbau „Gässle“, Häckselplatz und Dorfbildsatzung.

Bebauungsplan „Wasenäcker-Erweiterung“ – 1. Änderung:
In Seebronn besteht die Nachfrage von überwiegend ortsansässigen Gewerbetreibenden nach gewerblichen Bauflächen für die Ansiedlung von kleineren und mittleren Betrieben. Die nördliche Hälfte des Geltungsbereichs „Wasenäcker-Erweiterung“ hat eine Fläche von ca. 17.800 m² und war ursprünglich für die Ansiedlung eines größeren Gewerbebetriebs vorgesehen. Der Ortschaftsrat favorisiert die Ansiedlung von kleinen und mittleren Betrieben, daher erfolgt eine neue Gliederung dieser nördlichen Baugebietsfläche in mehrere kleinteiligere Baugrundstücke.

Um die Baugrundstücke erschließen zu können, wird im Anschluss an den vorhandenen Wendehammer die Stichstraße nach Norden hin verlängert und schließt dann ebenfalls mit einem Wendehammer ab.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen.

Aufgrund von Anmerkungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden noch wenige redaktionelle Ergänzungen vorgenommen.

Der Ortschaftsrat stimmte den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu und empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wasenäcker-Erweiterung“ als Satzung zu beschließen.

Zum geplanten „Kinderhaus“ gab der Vertreter der katholischen Kirchengemeinde, Herr Dr. Daniel Betz dem Gremium einen Sachstandsbericht. Dabei zeigte er nochmals Planskizzen des Siegerentwurfs vom Architektenwettbewerb und vom Stand der Fachplanung. Die neue Kindergartenleitung und zukünftige Leitung des in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde stehenden Kinderhauses ist seit September 2019 ebenfalls bereits „an Bord“. Außerdem wurde ein übergreifender Steuerungsprozess für die Gesamtplanung des Kinderhauses erarbeitet.

Als Zeitplan ist vorgesehen:

2019: Entwurfsplanung (Vorentwurf 23.10.19; Entwurf 18.12.19)

2020: Ausführungsplanung (Bauantrag und Vergabe der Gewerke)

2021: Projektumsetzung/Baubeginn (ca. 18 Monate Bauzeit)

2022: Bauphase / Außenanlagen / Bezug Kinderhaus zum Schuljahr 2022/23.

Das Gremium wurde über folgende Bauvorhaben unterrichtet:
-Umbau des bestehenden Wohngebäudes mit Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss, Flst. Nr. 34/4, Plettenbergstraße 1

-Errichtung eines Carports mit Abstellraum am bestehenden Wohnhaus, Flst. Nr. 27/3, Hindenburgstraße 16
08.10.2019 - Verwaltungsstelle Seebronn


Zusätzliche Informationen und Dienste

Barocke fassade