Ortschaftsrat Seebronn

Information aus der öffentlichen Sitzung am 20.11.2019

Zu Beginn der Sitzung war eine Bürgerfragestunde angesetzt. Bürger*innen waren aber keine anwesend.

Anhörung zum Haushaltsplanentwurf 2020:

Für den Finanzhaushalt des Haushaltsplanentwurfs 2020 sind für Seebronn folgende Maßnahmen vorgesehen:

Einnahmen (2020):
•Veräußerung von Gewerbegrundstücken: 498.000 EUR
•Kostenersatz für Lautsprecheranlage / Friedhof: 4.000 EUR

Ausgaben:
•Neubau Kinderhaus / 2020: 520.000 EUR / 2021: 880.000 EUR / 2022: 880.000 EUR
•Grunderwerb für Wohnbaulandprogramm 2025 / 2020:105.000 EUR / 2021: 540.000 EUR / 2023: 321.000 EUR
•Sanierung Rathaus – Planungsrate / 2020: 50.000 EUR
•Beschallungsanlage Aussegnungshalle Friedhof / 2020: 8.000 EUR
•Dorfladen / 2020: 20.000 EUR
•Weitere Erschließung Gewerbegebiet „Wasenäcker“ / 2020: 250.000 EUR
•Erwerb von 2 Tisch-Sitz-Kombinationen für Außenklassenzimmer der Grundschule / 2020: 3.400 EUR
•Herstellung eines Weges zu den Grabfeldern, Abteilungen M, O und P auf dem Friedhof / 2020:12.000 EUR
•Herstellung Buswartehäuschen, Hindenburgstraße, Fahrtrichtung Rottenburg / 2020: 25.000 EUR
•Sanierung Rasensportplätze / 2021: 150.000 EUR
•Erwerb von Gewerbegrundstücken (Städt. Anteil Erschließungskostenbeitrag) / 2021: 638.000 EUR
•Erschließung Baugebiet „Gässlesäcker“ / 2022: 550.000 EUR
•Ausbau Gässle / 2023: 230.000 EUR
•Erwerb Feuerwehrfahrzeug (MLF) / 2024: 240.000 EUR
•Straßenbau „Im Wiesengrund“ / Später (nach 2023): 241.000 EUR

Im Ergebnishaushalt wurden zusätzlich zum allgemeinen Budget noch als außerordentliche Maßnahmen berücksichtigt:
•80.000 EUR für strukturierte Verkabelung an der Grundschule
•49.000 EUR für Digitalisierung der Grundschule
•20.000 EUR für Instandsetzung der Grabumrandungen / Friedhof
•7.400 EUR für zusätzliche Gerätschaften u. Fahrzeughaltung Feuerwehr

Der Ortschaftsrat stimmte dem Haushaltsplanentwurf 2020 mit folgenden zwei Änderungsanträgen zu:

1.Die Erschließung des Baugebietes Gässlesäcker (550.000 EUR), die im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 vorgesehen ist, soll ins Jahr 2021 vorgezogen werden.
2.Der Anbau eines Stuhllagers an die Sport- und Gemeindehalle soll in den Haushaltsplan noch für das Haushaltsjahr 2020 aufgenommen werden.

Information über die Unterschriftenaktion zum Thema „Tempo 30 und LKW-Verkehr in der Ortsdurchfahrt“:

Die Vorsitzende informierte den Ortschaftsrat, dass eine Unterschriftenliste zu diesem Themenkomplex eingereicht worden ist und verlas eine vorläufige Stellungnahme des Ordnungsamtes:

„Verbote und Beschränkungen für den fließenden Verkehr werden auf der Grundlage des § 45 Abs. 9 der StVO dann angeordnet (Bsp. Tempo 30), wenn durch die örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage geschaffen wird, durch die das allgemeine Risiko für eine Beeinträchtigung der Rechtsgüter Sicherheit und Ordnung oder Schutz vor Lärm und Abgasen erheblich überschritten wird.

Eine erhebliche Überschreitung des allgemeinen Risikos für die genannten Rechtsgüter ist in der Regel dann anzunehmen, wenn Unfallhäufungsstellen bestehen oder festgesetzte Grenzwerte für Lärm oder Abgase überschritten sind.

Laut Mitteilung der Polizei bestehen auf der Ortsdurchfahrt L 361 in Seebronn keine Unfallhäufungsstellen, sodass hierdurch keine Gefahrenlage für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach § 45 Abs. 9 StVO begründet werden kann.

Seit der Änderung des § 45 Abs. 9 StVO kann auch ohne eine überdurchschnittliche Gefahrenlage im unmittelbaren Bereich von an dieser Straße gelegenen Kindergärten, … Schulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist.

Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf 300 m Länge zu begrenzen. Zeitlich ist die Beschränkung auf die Nutzungszeit der Einrichtung zu begrenzen. Allerdings besteht vorliegend kein direkter Zugang einer solchen Einrichtung zur Ortdurchfahrt, so dass auch diese Möglichkeit der Anordnung nicht besteht.

Allerdings besteht die Möglichkeit, dass wenn eine entsprechende Betroffenheit vorliegt, im Rahmen der Lärmaktionsplanung eine Tempo 30 Reduzierung eine geeignete Variante zur Lärmreduzierung darstellen kann.

Da uns bewusst ist, dass eine Vielzahl von Fahrzeugen in der Ortsdurchfahrt belastend sein kann, werden alle Ortsdurchfahrten von der durch das Stadtplanungsamt beauftragten Firma Rapp –im Hinblick auf die Lärmaktionsplanung- untersucht.

Wenn eine bestimmte Fahrzeuganzahl in den Ortsdurchfahrten überschritten ist, wird vermutet, dass auch die Lärmwerte überschritten sein können. Wenn dazu noch eine ausreichende Anzahl an betroffener Anwohner hinzukommt, kommt eine Anordnung von Tempo 30 auf dieser Grundlage in Betracht. Dieses Prüfverfahren befindet sich jedoch noch im Anfangsstadium und bedarf auch einer Beteiligung des Regierungspräsidiums.“

Die Ergebnisse dieser Lärmaktionsplanung müssen nun erstmal abgewartet werden.

Antrag der „Initiative Dorfladen Seebronn“ auf Unterstützung einer Bürgeraktion zur Gründung eines Dorfladens – Anschaffung von Kühlaggregaten:

Der Ortschaftsrat bewilligte der „Initiative Dorfladen Seebronn“ ein Bürgergeld in Höhe von 3.600 EUR für die Anschaffung von 3 Kühlgeräten.

Kenntnisgabe von Baugesuchen:

Der Ortschaftsrat wurde über folgendes Bauvorhaben informiert:
•Nutzungsänderung der bestehenden Werkstatt zu einem Dorfladen sowie eines Dorflokals, Flst. Nr. 3/6, Freudenstädter Straße 7

Ortsvorsteherin Ute Hahn teilte am Schluss der Sitzung insbesondere noch mit, dass Oberbürgermeister Stephan Neher in der letzten Gemeinderatssitzung bekannt gegeben habe, dass in Seebronn ein „Pilotprojekt für Seniorenwohnen“ vorgesehen sei. Dafür soll nunmehr ein Bürgerbeteiligungsprozess eingeleitet werden. Dieser Prozess sei eine große Chance für Seebronn, erfordere aber möglichst auch eine breite, generationsübergreifende Beteiligung aus dem Ort. Es gelte, ein für Seebronn passendes Modell bzw. Konzept zu finden, das eine nachhaltige Wirkung erzeuge.
26.11.2019 - Verwaltungsstelle Seebronn


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