Ortschaftsrat Seebronn

Information aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2020

Zu Beginn der Sitzung war eine Bürgerfragestunde angesetzt, Fragen wurden aber nicht gestellt.

„Zuhause in Seebronn“ / Sachstand zum Projekt und weitere Vorgehensweise:
Den Rahmen für dieses Projekt bildet die Stadtkonzeption 2030. Die Themenwerkstätten gehen trotz „Corona“ weiter, werden aber in digitaler Form durchgeführt. Anmeldungen dazu sind noch jederzeit möglich.
Eines der Kernthemen der Stadtkonzeption ist das Wohnen und Leben im Alter. Seebronn ist dabei Pilotprojekt. Die Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm „Quartiersimpulse“ der Allianz für Beteiligung (AfB) ist zwischenzeitlich ebenfalls eingetroffen.
Ortsvorsteherin Ute Hahn und Manuela Beck gaben dem Gremium einen Sachstandsbericht in einer Power-Point-Präsentation.
Die Arbeitsgruppe „Fragebogen“ hat mit fachlicher Unterstützung des Sozialforschungsinstituts –AGP- einen Fragebogen für eine Bürgerbefragung entwickelt, an der alle Bürger*innen ab 16 Jahren teilnehmen können. Ende November soll der Fragebogen an die Bürger*innen verteilt werden. Vorgesehener Rücklauf ist bis spätestens Ende Dezember. Im Januar/Februar 2021 werden die Fragebögen ausgewertet, so dass im März 2021 die Ergebnisse präsentiert werden könnten. Anschließend soll das Konzept mit Bürgerbeteiligung bzw. Bürgertischen entwickelt werden. Ende März 2021 könnte dann ein Bürgerinformationsabend stattfinden. Der Zeitplan steht unter dem Vorbehalt, dass er nicht durch die Corona-Situation verzögert wird.
Der Ortschaftsrat verabschiedete den Fragebogen und stimmte der Beauftragung, Durchführung und Auswertung durch die AGP zu.
Der Ortschaftsrat ist mit dem Zeitplan (wie er momentan feststeht) einverstanden.
Die Fragebögen sollen gemeinsam im Ehrenamt verteilt werden. Die ausgefüllten Fragebögen können im Rathaus abgegeben werden. Die Fragebögen werden dann durch die Ortsverwaltung gesammelt an die AGP zur Auswertung weitergeleitet.“

Der Ortschaftsrat ist über folgende Bauvorhaben unterrichtet worden:
• Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Flst. Nr. 152/2, Wehrgasse 8
• Errichtung einer Garage auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche, Flst. Nr. 331/4, Erlenweg 6
• Anbau eines Geräteschuppens mit Keller an das bestehende Wohnhaus, Flst. Nr. 6552, Neuffenstraße 24
• Errichtung eines Gartengerätehauses, Flst. Nr. 6547, Neuffenstraße 14
• Aufstellung eines Lagerzeltes, Flst. Nr. 1630/1, Roseckstraße 19

Bebauungsplan „Kinderhaus“ - Auslegungsbeschluss:
Die Leiterin des Stadtplanungsamtes, Angelika Garthe erläuterte dem Gremium den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.
Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Gemeinderat
- die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Kinderhaus“ in der Fassung vom 07.06.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen,
- die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet in der Fassung vom 25.09.2020 gemäß § 74 LBO zu beschließen,
- die öffentliche Auslegung der Begründung in der Fassung vom 25.09.2020 und des Umweltberichts in der Fassung vom 10.09.2020 zum Bebauungsplan zu beschließen,
- zu beschließen, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.“


Im Anschluss an die öffentliche Sitzung tagte der Ortschaftsrat noch nichtöffentlich.
11.11.2020 - Verwaltungsstelle Seebronn


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