Ortschaftsrat Seebronn

Information aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021

Ausscheiden von Frau Manuela Beck aus dem Ortschaftsrat; Nachrücken von Herrn Joachim Herbst, Birkenstraße 23, Seebronn:
Der Ortschaftsrat stellte fest, dass bei Frau Manuela Beck die Voraussetzungen des § 29 Abs. 1 Ziffer 1 a) GemO für ihr Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat vorliegen.
Gleichzeitig stellte der Ortschaftsrat fest, dass bei Herrn Joachim Herbst kein Hinderungsgrund für seinen Eintritt in den Ortschaftsrat vorliegt. Damit rückte Joachim Herbst für Manuela Beck in den Ortschaftsrat nach.

In seiner konstituierenden Sitzung im Jahr 2019 hat der Ortschaftsrat für die städtischen Ausschüsse „Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss“ sowie den „Betriebsausschuss WTG“ Frau Manuela Beck jeweils als Stellvertreterin für den Ortschaftsrat benannt. Herr Joachim Herbst hat sich bereit erklärt, diese Stellvertreterposten zu übernehmen. Der Ortschaftsrat stimmte diesem Vorschlag der Ausschussneubesetzung ebenfalls zu.

Ortsvorsteherin Ute Hahn verabschiedete Manuela Beck aus dem Ortschaftsrat und bedankte sich bei ihr für ihr vielfältiges Engagement.

In der anschließenden Bürgerfragestunde bezogen sich die Fragen auf einen abgemeldeten Wohnwagen in der Roseckstraße und das Parkverhalten im Kreuzungsbereich Hagäckerstraße/Gäßle.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse:
In nichtöffentlicher Sitzung am 18.11.2020 hat der Ortschaftsrat den Grundsatzbeschluss gefasst, zum aktuellen Zeitpunkt keine landwirtschaftlichen Flächen in Seebronn für großflächige PV-Freiflächenanlagen freizugeben bzw. keinen Bebauungsplan diesbezüglich aufzustellen. Er hat empfohlen zu prüfen, wie PV-Anlagen vorrangig auf Dachflächen von vorhandenem und neuem Gebäudebestand, insbesondere auch in Gewerbegebieten installiert werden können.

In nichtöffentlichen Sitzungen am 18.11.2020 bzw. 08.02.2021 hat der Ortschaftsrat dem Gemeinderat empfohlen, eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 1626/6 im Gewerbegebiet „Wasenäcker“ mit ca. 2.800 m² an die Janina Partzsch und Marcel Hoch Immobilien GbR, Rottenburg am Neckar zu verkaufen sowie eine Kaufoption für eine weitere Fläche von ca. 980 m² einzuräumen.

Bebauungsplan „Kinderhaus“ und Satzung über örtliche Bauvorschriften (Abwägung und Satzungsbeschluss)
Corinna Greulich vom Stadtplanungsamt erläuterte dem Gremium den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation, insbesondere die einzelnen Abwägungsvorschläge der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen.
Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Gemeinderat,
-den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zuzustimmen,
-der Begründung in der Fassung vom 25.09.2020, ergänzt am 11.01.2021 und dem Umweltbericht in der Fassung vom 10.09.2020, ergänzt am 11.01.2021 zum Bebauungsplan zuzustimmen,
-den Bebauungsplan „Kinderhaus“ in der Fassung vom 25.09.2020 sowie den Textteil in der Fassung vom 25.09.2020 und die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet vom 25.09.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. § 74 Abs. 7 LBO als Satzung zu beschließen.

Vorschlag des Ortschaftsrates an den Gemeinderat zur Wahl der Stellvertreter der Ortsvorsteherin:
Die ausgeschiedene Ortschaftsrätin Manuela Beck war gewählte 1. Stellvertreterin von Ortsvorsteherin Ute Hahn.
Durch das Ausscheiden von Frau Beck aus dem Ortschaftsrat war nunmehr an den Gemeinderat ein neuer Vorschlag zur Wahl der/des 1. Stellvertreterin/Stellvertreters der Ortsvorsteherin zu machen.

Frank Fuhrer wurde zur Wahl zum 1. Stellvertreter vorgeschlagen. Er erhielt alle 10 Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten.
Frank Fuhrer war bisher 2. Stellvertreter der Ortsvorsteherin. Durch seine Wahl zum 1. Stellvertreter war deshalb auch der/die 2. Stellvertreter/in neu zu wählen.
Matthias Hartmann wurde zur Wahl zum 2. Stellvertreter vorgeschlagen. Auch er erhielt alle 10 Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten.

Damit wird Frank Fuhrer dem Gemeinderat zur Wahl als 1. Stellvertreter und Matthias Hartmann zur Wahl als 2. Stellvertreter der Ortsvorsteherin vorgeschlagen.

Kenntnisgabe von Baugesuchen:
Der Ortschaftsrat ist über folgende Bauvorhaben informiert worden:
- Nutzungsänderung eines Sanitärinstallationsbetriebes in einen Malerbetrieb, Einbau von 2 Fenstern auf der Westseite und Errichtung eines Vordaches, Flst. Nr. 5798, Hindenburgstraße/Wehrgasse
- Nutzungsänderung: Büroräume in Beherbergungsbetrieb, Flst. Nr. 1626/7, Roseckstraße 37/1
- Abbruch des bestehenden Dachgeschosses / Neubau der Dachgeschossaufstockung, Flst. Nr. 5804/1, Wehrgasse 35
- Errichtung eines Carports mit Solardach für Photovoltaikstromerzeugung, Flst. Nr. 332/9, Eichenstraße 6

Bezüglich des Beherbergungsbetriebes in der Roseckstraße 37/1 legte der Ortschaftsrat Wert auf die Feststellung, dass der Ortschaftsrat mit der Vorgehensweise nicht einverstanden ist. Der Ortschaftsrat bittet die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme darzulegen, warum es keine rechtliche Handhabe gegeben habe, den Beherbergungsbetrieb zu verhindern und wie man solchen Maßnahmen künftig entgegenwirken könne, z. B. durch evtl. vertragliche Regelungen beim Grundstücksverkauf.
24.03.2021 - Verwaltungsstelle Seebronn


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