Ortschaftsrat Seebronn

Information aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2021


Zu Beginn der Sitzung wurde der in den Ortschaftsrat nachgerückte Joachim Herbst von Ortsvorsteherin Ute Hahn auf die Erfüllung seiner Amtspflichten verpflichtet.

In der anschließenden Bürgerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.

Anmeldungen zum Haushaltsplan 2022:
Für den Finanzhaushalt 2022 bzw. den Finanzplan 2023-2025 meldet der Ortschaftsrat folgende Projekte mit der entsprechenden Priorisierung an:
  1. Neubau Kinderhaus / 2022:1.000.000 EUR / 2023: 800.000 EUR
  2. Grunderwerb für Wohnbaulandprogramm 2025 / 2022: 540.000 EUR / 2023: 321.000 EUR
  3. Erschließung Baugebiet „Gäßlesäcker“ / 2022: 550.000 EUR
  4. Sanierung Rasensportplatz (war bereits für 2021 vorgesehen) / 2022: 150.000 EUR
  5. Ausbau Gässle / 2023: 230.000 EUR
  6. Sanierung Rathaus (im Haushalt 2020 war Planungsrate mit 50.000 EUR enthalten) / 2023: Kostenangabe Hochbauamt
  7. Straßenbau „Im Wiesengrund“ / 2024: 241.000 EUR
  8. Verkehrssicherung Freudenstädter Straße (Planungsrate für 2021 im Haushalt) / 2022: Kostenangabe Tiefbauamt
  9. Erwerb Feuerwehrfahrzeug MLF / 2025: 240.000 EUR
  10. Herstellung einer Weitsprunganlage für die Schule / 2022: Kostenangabe Tiefbauamt
  11. Ausbau Plettenbergstraße: Planungsrate 2022, Ausbau 2023 / Kostenangabe Tiefbauamt
  12. Ausbau Spitalgasse: Planungsrate 2023, Ausbau 2024 / Kostenangabe Tiefbauamt

Kenntnisgabe von Baugesuchen:
Das Stadtplanungsamt hat die Ortsverwaltung über folgende Bauvorhaben informiert:
• Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport, Flst. Nr. 336/1, Schafbergstraße.
• Erstellung eines 3-Familienhauses und eines Doppelcarports, Umbau des bestehenden Schuppens mit Einbau von Garage und Abstellräumen, Flst. Nr. 36/2, Plettenbergstraße 12.
• Errichtung eines 40 m Funkmastes sowie einer Einfriedung um den Funkmast, Flst. Nr. 6274, Gewann Oberfeld.
Der Ortschaftsrat nahm die Baugesuche zur Kenntnis.
Zum Bauantrag „Funkmast“ teilte die Vorsitzende noch mit, dass der Bauantrag von der Baurechtsbehörde vorläufig nicht weiterbearbeitet wird. Voraussetzung für die Genehmigung eines solchen „Sonderbaus“ im Außenbereich ist die Vorlage einer Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur. Diese liegt derzeit jedoch noch nicht vor.

Der Wahlvorstand für die Bundestagswahl am 26.09.2021 wird aus Mitgliedern des Ortschaftsrates und der Ortsverwaltung gebildet.
04.05.2021 - Verwaltungsstelle Seebronn


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