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Plakatierung an Straßen - Genehmigung beantragen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Verkehr / Bußgeld / Vollzugsdienst
Verkehr - E-Mail:
- verkehr@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-546
- Telefax:
-
07472 / 165-340
- Adresse:
- Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
1. Stock, Zimmer D 104
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Verkehr / Bußgeld / Vollzugsdienst
- Öffnungszeiten:
- und nach Vereinbarung.
Online-Dienste
Beschreibung
Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden. Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch. Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus – es liegt eine Sondernutzung vor.Verfahrensablauf
Für das Anbringen von Plakaten benötigen Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Die Sondernutzungserlaubnis muss persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Den Online-Antrag finden Sie am Seitenende.Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte (sog. Plakatroute). Sie erhalten zusammen mit der Erlaubnis einen Plakatierungsplan, aus dem ersichtlich ist, an welchen Laternenmasten die Plakate angebracht werden dürfen. Außerhalb dieser zugelassenen Plakatrouten dürfen Sie nicht plakatieren.
Sonstige Hinweise:
- Jede Veranstaltung kann nur einmal mittels Plakatierung beworben werden.
- Die Erlaubnis wird längstens für die Dauer von vier Wochen vor der Veranstaltung erteilt – bei Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung kann die Erlaubnis auf maximal sechs Wochen verlängert werden.
- Die Größe der Plakate darf das Format DIN A1 (594 x 841 mm) nicht überschreiten.
- Hohlkammerplakate sind nicht zulässig.
- Zur Anbringung an den entsprechenden Halterungen sind Hüllen notwendig, die bei der Abteilung Verkehr nach Einholung der Erlaubnis abgeholt werden können.
- In jede Hülle passen zwei Plakate.
- Je Hülle muss eine Kaution von 4,00 € hinterlegt werden. Bei Verlust der Hülle wird die Kaution einbehalten.
- Für die Sondernutzungserlaubnis können Gebühren entstehen. Das Gebührenverzeichnis finden Sie in der städtischen Sondernutzungssatzung.
Bei Plakatierung im Rahmen von politischen Wahlen gelten Sonderregelungen, die Sie der städtischen Sondernutzungssatzung entnehmen können.
Sonstiges
Hinweis zu wildem PlakatierenDas Plakatieren an und auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in öffentlichen Anlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist grundsätzlich durch die städtische Polizeiverordnung untersagt. Wildes (nicht genehmigtes) Plakatieren wird ordnungsrechtlich verfolgt und kann Bußgelder bis zu 1.000,00 € nach sich ziehen.
Ausnahmen bestehen nach vorher eingeholter schriftlicher Erlaubnis lediglich für:
- Bewerbung von Veranstaltungen (die nicht ausschließlich gewerblicher Art sind)
- Bewerbung von politischen Wahlen
Plakatwerbung zum ausschließlichen Zweck der Wirtschaftswerbung (z.B. für Produkte) ist nicht erlaubt.
Städtische Regelungen
Zusätzliche Informationen und Dienste

Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
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Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
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Volksbank in der Region eG
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Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
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