Inhalt
Reisegewerbekarte beantragen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung
Ordnungsamt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ordnung und Gewerbe - Gewerbe und Gaststätten - E-Mail:
- waffenundgewerbe@rottenburg.deGewerbe und Gaststätten
- Telefon:
- 07472 / 165-509
Gewerbe und Gaststätten - Telefax:
-
07472 / 165-340
- Adresse:
- Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
2. Stock, Zimmer D 204
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Postanschrift:
- Stadtverwaltung
Postfach 29
72101 Rottenburg am Neckar - Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Öffnungzeiten:
und nach Vereinbarung.- Internet:
-
zur Online-Terminvereinbarung
Online-Dienste
Beschreibung
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten.
Es gibt auch Tätigkeiten im Reisegewerbe, für die Sie keine Reisegewerbekarte benötigen. Wenn Sie eine solche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie diese unter Umständen anzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten".
Hinweis: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten gelten auch für das Reisegewerbe.
Verfahrensablauf
Die Reisegewerbekarte müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Vor der Aushändigung der Reisegewerbekarte müssen Sie diese unterschreiben.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
- ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
- wenn Sie für Versicherungsvermittlung oder -beratung beziehungsweise als Maklerin oder Makler, Bauträgerin oder Bauträger oder für Baubetreuung, Anlageberatung oder Darlehensvermittlung eine Reisegewerbekarte beantragen: zusätzlich Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
- bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
- bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
- wenn Sie für Versicherungsvermittlung oder -beratung eine Reisegewerbekarte beantragen: zusätzlich
- Sachkundenachweis oder -nachweise oder
- Nachweise der Übertragung der Sachkunde auf eine Aufsichtsperson (Formular)
- wenn Sie als Sicherheitsdienst eine Reisegewerbekarte beantragen:
- zusätzlich Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten
- bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die die erforderlichen Mittel und Sicherheiten nachweisen
- zusätzlich Unterrichtungsnachweis oder -nachweise der IHK oder als gleichwertig anerkannte Nachweise nach der Bewachungsverordnung
- zusätzlich Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten
- wenn Sie für Versteigerungen eine Reisegewerbekarte beantragen: zusätzlich Erlaubnis für Versteigerungen (beziehungsweise als öffentlich bestellte Versteigerin oder öffentlich bestellter Versteigerer)
- wenn Sie als Schaustellerin oder Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragen: zusätzlich Nachweis oder Nachweise über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Satzung der ausstellenden Gemeinde.