Resümee: Vortrag "Verdämmt nochmal - Wie wann und womit dämme ich mein Haus"

Die Energiewende beruht auf zwei Säulen, zum einen auf dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und deren Netze und zum anderen auf der Steigerung der Energieeffizienz.

Dabei wird der zweiten Säule häufig zu wenig Beachtung geschenkt. Ohne die Steigerung der Energieeffizienz werden die CO2-Einsparziele allerdings nicht erreichbar sein. Um auf das enorme Einsparpotential im Gebäudebestand aufmerksam zu machen bot die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen den Vortrag „Verdämmt nochmal – Wie wann und womit dämme ich mein Haus“ an. Bei ca. 18 Millionen Wohngebäuden in Deutschland sind ca. 75 % dieser Gebäude vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1978 errichtet worden und vielfach noch unsaniert und daher oftmals in einem energetisch schlechten Zustand. Etwa 80 % des privaten Energieverbrauchs werden für die Beheizung der Wohnräume verwendet. In der Dämmung der Gebäudehülle und der Modernisierung der Heizungsanlage liegt daher ein großes Potential für die Umwelt, die Wohnqualität und den eigenen Geldbeutel. Dabei sind jedoch gebäudeindividuelle Lösungen und Konzepte gefragt. Daniel Bearzatto, Geschäftsführer der Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen, informierte über die allgemeine Gesetzeslage Stichwort Energieeinsparverordnung (EnEV), Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und speziell in Baden Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Im Anschluss wurden die möglichen Dämmstoffe und deren Eigenschaften besprochen. Dabei wurde die Wärmeleitfähigkeit (winterlicher Wärmeschutz), die Temperaturleitfähigkeit (sommerlicher Wärmeschutz) sowie der Dampfdiffussionswiderstand der unterschiedlichen Materialien erläutert. Die Fördermöglichkeiten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) sowie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden ebenfalls thematisiert. Eine von vielen wichtigen Erkenntnissen bezüglich der Förderung ist die rechtzeitige Antragstellung bei der KfW sowie der L-Bank. Die Anträge müssen im Gegensatz zum BAFA unbedingt vor Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgen. Ebenfalls besprochen wurde auch die Wirtschaftlichkeit der unterschiedlichen Maßnahmen, wobei konkrete Aussagen zu den Kosten zu einzelnen Objekten nicht vorgenommen wurden. Ohne eine detaillierte Begutachtung vor Ort ist eine seriöse Aussage nicht zu treffen.
Weiterführende Informationen
01.03.2016 - Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz


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