Rollstuhlgerechte Wahlräume

In der Stadt Rottenburg am Neckar sind bei dem Bürgerentscheid zum kernstadtnahen Gewerbegebiet am 21. Oktober 2018 folgende Wahlräume rollstuhlgerecht erreichbar:

in Rottenburg:
Pflegeheim "Haus am Neckar", Gartenstraße 24
Eugen-Bolz-Gymnasium, Mechthildstraße 26
Carl-Joseph-Leiprecht-Schule, Weggentalstraße 85
Lindenschule, Leipziger Straße 3
Rettungszentrum, Sülchenstraße 24
Berufliche Schule, Eugen-Semle-Straße 9
Ehemalige Knabenschule St. Moriz, St.-Moriz-Platz 7
Kindergarten Dätzweg, Erasmusstraße 48
Wohnheim Dätzweg, Saint-Claude-Straße 74 - 78
Kreuzerfeldschule (Wahllokal 1), Gelber Kreidebusen 43
Kreuzerfeldschule (Wahllokal 2), Gelber Kreidebusen 43

in Baisingen:
Schloss-Scheuer, Schloßstraße 2

in Bieringen:
Rathaus, Wengertweg 7

in Eckenweiler:
Dorfhaus, Weitenburger Straße 11

in Ergenzingen:
Vinzenz-Härle-Saal, Gäustraße 1
Grundschule, Königsberger Straße 50

in Kiebingen:
Rathaus, Vorstadtstraße 3
Schule - Vereinsraum -, Vorstadtstraße 31

in Obernau:
Rommelstalhalle - Vereinsraum -, Rommelstalstraße 50

in Oberndorf:
Rathaus, Rottenburger Straße 26

in Weiler:
Rathaus, Siebentälerstraße 10

in Wurmlingen:
Rathaus, Bricciusstraße 22/2
Kelter, Krumme Gasse 19

In den Wahlbenachrichtigungen, die jedem Wahlberechtigten für den Bürgerentscheid spätestens bis zum 30. September 2018 zugeschickt werden, sind der Wahlraum und die Nummer, unter der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben. Außerdem ist ein Hinweis darüber enthalten, ob dieser Wahlraum rollstuhlgerecht erreichbar ist.

Für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die einem Wahlraum zugeteilt sind, der nicht rollstuhlgerecht ist, besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Eine persönliche Wahl mit Wahlschein in einem der oben genannten rollstuhlgerechten Wahllokale der Stadt Rottenburg am Neckar ist ebenfalls möglich. Auskünfte hierzu erteilt Ihnen gerne das Wahlamt.

05.10.2018 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert