Rottenburger Wunschbaum

Mädchen mit Weihnachtsmütze freut sich über ein GeschenkBild vergrößern
Leuchtende Kinderaugen beim Auspacken von Geschenken.

Alle Jahre wieder kommt das Christuskind nach Rottenburg ins Rathaus. Auch in diesem Jahr können ein paar Kinderaugen zum Strahlen gebracht werden, etwa wenn über den Rottenburger Wunschbaum für Kinder wieder Wünsche erfüllt werden.

Vor über 10 Jahren startete die Wunschbaum-Aktion noch mit Wunschzetteln am Christbaum im Rathaus Foyer. Die fortschreitende Digitalisierung ermöglicht es, Wünsche von zu Hause aus über die Internetplattform online auswählen zu können. Damit die Aktion weiterhin so viel Begeisterung hervorrufen kann, freut sich das Wunschbaum-Team im Rathaus über viele Wunscherfüller*innen. Denn gerade Kinder, deren Familien sich weniger leisten können, sollen in dieser besonderen und besinnlichen Jahreszeit einen Grund zur Freude haben.

Die Wunschzettel konnten Kinder im Alter zwischen 3 und 14 Jahren, die im Besitz einer KreisBonusCard Junior sind, online ausfüllen und ihren Wunsch im Wert von bis zu 30 Euro eintragen.

Jetzt Wünsche erfüllen

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Hier kann der Wunsch eines Rottenburger Kindes erfüllt werden.

Die Wünsche der Kinder erscheinen dann auf der Webseite www.wunschbaum-rottenburg.de. Diese können Sie auch über den QR-Code erreichen.
Dort können sich spendenbereite Bürger*innen jetzt einen Geschenkwunsch aussuchen, den sie gerne erfüllen möchten.

Nachdem ein Wunsch ausgewählt ist, müssen die Daten unbedingt zwei Mal bestätigt werden. Sollte danach keine Bestätigungsmail eingehen, kann die Stadtverwaltung unter wunschbaum@rottenburg.de weiterhelfen. Denn diese Mail enthält die Geschenknummer, die mit der Wunschzettelnummer übereinstimmt. Ganz wichtig ist, dass diese Nummer gut sichtbar auf dem Geschenk gekennzeichnet ist, damit es dem richtigen Kind zugeordnet werden kann.

Da Kinder oftmals noch kein materielles Werteempfinden haben, können auch mal teurere Geschenke auf dem Wunschzettel landen. Deswegen können in diesem Fall ausnahmsweise auch Gutscheine als Anzahlung besorgt werden. Gebrauchtes, aber gut erhaltenes und funktionierendes Spielzeug ist natürlich möglich. Von Second-Hand-Kleidung und -Schuhen ist abzuraten, da es immer sein kann, es passt nicht und kann dann nicht umgetauscht werden.

Bis zum 12. Dezember haben die Wunscherfüller*innen Zeit, das Geschenk zu besorgen, weihnachtlich zu verpacken und im Rathaus oder den Ortschaftsverwaltungen abzugeben. Wichtig ist, dass jedes Geschenk mit der Geschenknummer aus der Bestätigungsmail versehen ist.

Wann, wie und wo die Kinder die Geschenke bekommen, erfahren die Familien nach Ausfüllen des digitalen Wunschzettels.
Jetzt auf den Link klicken und Wünsche erfüllen
20.11.2025 - Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement


Zusätzliche Informationen und Dienste

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