Rundfunkgebührenbefreiung

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Beschreibung

Wenn Sie bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfängerinnen und Empfänger von Blindenhilfe.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
Sie erhalten es

  • bei Städten,

  • bei Gemeinden,

  • bei den zuständigen Behörden und

  • im Internet.


Hinweis: Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Empfang von Sozialleistungen: Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers) im Original oder in beglaubigter Kopie
  • bei Taubblindheit: 
    • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ oder
    • Bescheinigung des Landratsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
  • bei Empfang von Blindenhilfe: aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 SGB XII oder § 27 d BVG
  • bei Härtefällen: den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers, aus dem hervorgeht, dass die Sozialleistung wegen geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze um weniger als 17,50 Euro abgelehnt wird
  • bedarfsweise weitere Nachweise

Achtung: Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort „Original”. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.

Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück.

Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

Frist / Dauer

Sie müssen den Antrag auf Befreiung innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, stellen.

Kosten

Antragsverfahren und Prüfung: keine

Sonstiges

Auf der Internetseite der Rundfunkanstalt finden Sie ausführliche Informationen. Dort können Sie auch direkt online eine Befreiung beantragen.


Zusätzliche Informationen und Dienste

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