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Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich "Riegelwiese" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt
Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 05.07.2022 folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:
Die Stadt Rottenburg am Neckar erlässt auf Grund von § 14 und § 16 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel Art. 2 des Gesetzes vom 26.4.2022 (BGBl. I 674) i. V. m. § 4 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 581 ber. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098) folgende Satzung:
§ 1
Die Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplangebietes "Riegelwiese" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt, die vom Gemeinderat am 29.09.2020 beschlossen und am 09.10.2020 in den Rottenburger Mitteilungen (Amtsblatt) öffentlich bekannt gemacht wurde, wird um ein Jahr verlängert.
Rottenburg am Neckar, den 06.07.2022
gez. Stephan Neher
Oberbürgermeister
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
§ 1
Die Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplangebietes "Riegelwiese" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt, die vom Gemeinderat am 29.09.2020 beschlossen und am 09.10.2020 in den Rottenburger Mitteilungen (Amtsblatt) öffentlich bekannt gemacht wurde, wird um ein Jahr verlängert.
Rottenburg am Neckar, den 06.07.2022
gez. Stephan Neher
Oberbürgermeister
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
30.09.2022 - Stadtplanungsamt