Schorp'sche Stiftung

Ein Semester für Bieringer Stipendiaten an der St. Mary's University in San Antonio, Texas

Der ehemaliger Bieringer Joseph Schorp, geb. 1815, wanderte im Jahre 1840 nach Amerika aus. Die Nachkommen Frank und Mildred Schorp haben in ihrem Testament ein Stipendium für Bieringer Studierende an der katholischen St. Mary´s University in San Antonio, Texas, aufgenommen. Ihr Sohn, Pater Franz Schorp, feierte im Jahre 1964 seine Primiz in der Bieringer St. Peter und Paul Kirche. Mit Ihm wird reger Kontakt gepflegt.

Die jeweiligen Stipendien-Bewerber werden vom Ortschaftsrat Bieringen ausgewählt.

Obwohl es sich bei der St Mary’s University um eine dem Katholizismus verpflichtete Universität handelt, sind Studenten aller Konfessionen zugelassen. Man kann sich im Rahmen des jährlichen Stipendiums für 1 Semester oder ein Studienjahr anmelden.
Auf eigene Kosten ist auch ein weiterer mehrjähriger Aufenthalt bis zur Abschlussprüfung möglich.
Die Einschreibung erfolgt 6 Monate vor Semesterbeginn beim Admission Office der Universität. Dabei ist ein Sprachzeugnis vorzulegen, entweder der sogenannte TOEFL oder ein entsprechender Befähigungsnachweis.

Herbstsemester Mitte August bis Mitte Dezember
Frühjahrssemester Mitte Januar bis Mitte Mai

Die persönliche Anmeldung in San Antonio bei der Universitätsverwaltung sollte etwa eine Woche vor Semesterbeginn erfolgen. Das Stipendium umfasst die Übernahme der Kosten für die Semestergebühren, Unterkunft, Bücher. Diese werden direkt mit der Universität abgerechnet. Taschengeld und sonstige Kosten können gegebenenfalls bezuschusst werden.

Während des Stipendiums ist der Stipendiat oder die Stipendiatin auf dem Campus der Universität untergebracht und wird vom zuständigen Fachpersonal der Universität betreut. Pater Schorp bzw. dessen Stellvertreter, die ebenfalls auf dem Campus leben, stehen immer für Fragen zur Verfügung und besonders Pater Schorp freut sich immer über Unterhaltungen in deutscher Sprache.

Personenkreis, der ein Stipendium beantragen kann:
• Bieringer Bürgerinnen und Bürger
• mit Hauptwohnsitz in Bieringen gemeldetes Kind oder Enkelkind einer Bieringer Bürgerin oder eines Bieringer Bürgers
• Mit Nebenwohnsitz in Bieringen gemeldetes Kind oder Enkelkind einer Bieringer Bürgerin oder eines Bieringer Bürgers
• Kind oder Enkelkind einer Bieringer Bürgerin oder eines Bieringer Bürgers
• Kind oder Enkelkind ehemaliger Bieringer Bürgerinnen oder eines ehemaligen Bieringer Bürgers
• Kinder und Enkelkind von Personen, welche sich in anerkanntem Maße um Bieringen verdient gemacht haben
• Kinder und Enkelkinder von Personen aus der näheren Umgebung Bieringens, die in verwandtschaftlichen oder verschwägerten Beziehungen zu Bieringer Bürgerinnen oder Bürger stehen.

30.05.2017 - Verwaltungsstelle Bieringen


Zusätzliche Informationen und Dienste

Bieringen