Schutz seltener Vogelarten im Bereich Rottenburg - Betretungsverbot und Leinenpflicht für Hunde

Das Landratsamt Tübingen hat zum Schutz seltener Vogelarten durch Allgemeinverfügung angeordnet, dass abseits von Wegen bestimmte Gebiete nicht betreten und befahren werden dürfen und Hunde an der kurzen Leine zu führen sind.

Es handelt sich um ein rund 243 ha großes Gebiet zwischen dem Heuberg und der K 6938 Rottenburg-Wendelsheim sowie um ein rund 134 ha großes Gebiet zwischen der L 372 Wurmlingen-Rottenburg und dem Baggersee Bischoff.

Grauammern, Kiebitze und Rebhühner sind Bodenbrüter und deshalb besonders störungsempfindlich. Sie verlassen ihre Nester, sobald sich Reiter, Hunde, Radfahrer oder Spaziergänger annähern. Häufige Störungen führen zur Aufgabe der Brut.

Das Landratsamt bittet um Verständnis für diese Schutzmaßnahme, die vom 01.April 2018 bis 15. Juli 2018 befristet ist. Jede Zuwiderhandlung wird als erhebliche Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz gewertet und als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Das Betretungs- und Befahrungsverbot gilt nicht für Bewirtschafter im Rahmen ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit und nicht für behördliche Kontrollen.

Die Allgemeinverfügung sowie eine Übersichtskarte ist auf der Homepage des Landkreis Tübingen einsehbar.
Homepage des Landkreis Tübingen
21.03.2018 - Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz


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