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Bürgergeld - Unterstützung einer Bürgeraktion
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung
Dezernat 1
Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement - E-Mail:
- oeffentlichkeitsarbeit@rottenb...
- Telefon:
- 07472 / 165-419
- Telefax:
-
07472 / 165-304
- Adresse:
- Marktplatz 24 (Gebäude C)
1. Stock, Zimmer C 104
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Postanschrift:
- Stadtverwaltung
Postfach 29
72101 Rottenburg am Neckar - Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Öffnungzeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Die Stadt Rottenburg am Neckar unterstützt Bürgeraktionen von Rottenburger Vereinen, Initiativen und sonstigen Gruppierungen und fördert damit das ehrenamtliche Engagement vor Ort. Zuständig für Projektanträge in der Kernstadt ist das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement. Der Antrag muss schriftlich über das entsprechende Formular erfolgen. Über die Vergabe entscheidet der Sozialausschuss. In den Stadtteilen entscheidet der Ortschaftsrat. Anträge sind an die jeweilige Verwaltungsstelle zu richten.
Ab 2022 haben kleinere Ortschaften mindestens 5.000 Euro Bürgergeld zur Verfügung. Das hat der Rottenburger Gemeinderat am 23. November beschlossen. Die Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Einwohner*in führte bislang dazu, dass die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel in kleineren Ortschaften sehr gering sind. Größere Projekte beinhalten aber auch in kleinen Ortschaften oftmals einen hohen Kostenaufwand, der bislang nicht über das dortige Bürgergeld abgedeckt werden konnte.
Der Mindestbetrag von 5.000 Euro gilt 2022 für die Ortschaften Bad Niedernau, Bieringen, Eckenweiler, Frommenhausen, Hemmendorf, Obernau und Schwalldorf.
Ab 2022 haben kleinere Ortschaften mindestens 5.000 Euro Bürgergeld zur Verfügung. Das hat der Rottenburger Gemeinderat am 23. November beschlossen. Die Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Einwohner*in führte bislang dazu, dass die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel in kleineren Ortschaften sehr gering sind. Größere Projekte beinhalten aber auch in kleinen Ortschaften oftmals einen hohen Kostenaufwand, der bislang nicht über das dortige Bürgergeld abgedeckt werden konnte.
Der Mindestbetrag von 5.000 Euro gilt 2022 für die Ortschaften Bad Niedernau, Bieringen, Eckenweiler, Frommenhausen, Hemmendorf, Obernau und Schwalldorf.
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Zusätzliche Informationen und Dienste
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
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BIC: GENODES1VBH
Raiffeisenbank Oberes Gäu e.G.
IBAN: DE96 6006 9876 0085 5550 02
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