Bodenrichtwerte

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Informationen zum Bodenrichtwert (allgemein)

Gesetzliche Bestimmungen
Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 BauGB vom zuständigen Gutachterausschuss nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zum jeweiligen Stichtag ermittelt.

Begriffsdefinition
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (z.B. hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes zu berücksichtigen.

Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwertes begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.
Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte für das Gebiet der Stadt Rottenburg am Neckar und den Gemeinden Ammerbuch, Hirrlingen, Neustetten und Starzach werden über BORIS-BW, das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Baden-Württemberg, veröffentlicht.

Für die allgemeinen Bodenrichtwerte zum jeweiligen Stichtag folgen Sie bitte den nachstehenden Links:
Für die Bodenrichtwerte zu steuerlichen Zwecken (z.B. für die Landesgrundsteuer), bezogen auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Hauptfeststellung (01.01.2022), folgen Sie bitte den nachstehenden Links:
Erläuternde Hinweise zu BORIS-BW, seinen Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage der Zentralen Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung in Baden-Württemberg.
Zum Unterschied zwischen Bodenrichtwert und Bodenwert wird auf unten stehende Datei verwiesen.

Bitte beachten Sie:

Die von der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar auf der Homepage oder bei BORIS-BW bereitgestellten Bodenrichtwerte haben rein informellen Charakter. Rechtsverbindlich sind allein die von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses erteilten, schriftlichen Auskünfte. Diese Auskünfte sind allerdings nach § 4 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rottenburg am Neckar vom 23.03.2021 in Verbindung mit Ziff. 61.8 und 61.9 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung gebührenpflichtig, soweit keine Gebührenfreiheit nach anderen Gesetzen besteht.


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