Sommerzeit - Hitzezeit - Gießzeit

Die nächste Hitzewelle kommt bestimmt und Ihre Regentonne ist schon leer? Da liegt es nahe, das Wasser zum Gießen der Gartenpflanzen aus dem nächsten Brunnen zu entnehmen ? ist das erlaubt?

Da gemäß Wassergesetz das Wasser ein Allgemeingut ist und der Gemeingebrauch darin ebenso festgelegt wurde, dürfen Bürger aus öffentlichen Brunnen Wasser für den Hausgebrauch entnehmen.

Wir haben in Ergenzingen Brunnen, die bei anhaltender Trockenheit sehr schnell versiegen.

Aus diesem Grund und natürlich auch, weil das Wassergesetz dies so vorsieht, spricht gegen eine Entnahme nichts.

Aber: Nur kleine Mengen sind erlaubt

Der Gemeinverbrauch steht grundsätzlich jedermann zu, jedoch nur in sehr geringen Mengen, durch das Schöpfen mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkannen). Eine Entnahme durch Leitungen, mit Pumpen oder anderen Hilfsmitteln ist nicht zulässig. Durch die Entnahme dürfen keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung, keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes und keine Beeinträchtigung anderer zu erwarten sein.
Dies gilt auch für alle oberirdischen Gewässer wie Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche.

Wir bitten um Ihr Verständnis


Ihre Ortschaftsverwaltung
18.08.2020 - Verwaltungsstelle Ergenzingen


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