Sondernutzung Außenbestuhlung Gaststätten

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Beschreibung

Wenn Sie vor Ihrer Gaststätte, Imbiss, Bistro, Metzgerei oder Bäckerei auf öffentlicher Fläche bestuhlen möchten, dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Diese Sondernutzungserlaubnis wird
  • auf Widerruf
und
  • vorübergehend
erteilt.

Hinweis:

Die erteile Sondernutzungserlaubnis gilt maximal für den Zeitraum
  • 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.

Bitte beachten:
Außenbewirtung ist maximal bis 23:00 Uhr zulässig.

Voraussetzungen

Schriftlicher Antrag auf vorgegebenem Formular, das Sie über untenstehende Links abrufen können.
Der Antrag ist jährlich neu zu stellen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag (Zone 1 oder Zone 2) unter Angabe der (Sonnen)-Schirme und Angabe der Quadratmeterzahl der benutzen Fläche schriftlich und unterschrieben stellen.
Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie eine Sondernutzungserlaubnis für das jeweilige Jahr. Nach negativer Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Ablehnung mit Begründung.
In der Sondernutzungserlaubnis sind Auflagen und Hinweise enthalten. Weitere Auflagen können jeder Zeit vom Ordnungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar erteilt werden.

Frist / Dauer

Nach der Antragstellung können noch einige Tage oder Wochen vergehen, bis die Sondernutzungserlaubnis ausgestellt wird.
Bevor Sie jedoch nicht die Sondernutzungserlaubnis erhalten haben ist eine entsprechende Nutzung nicht zulässig.

Kosten

Die Kosten der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis sind von der Quadratmeterzahl der benutzten öffentlichen Fläche, der Zone und der evtl. benutzten Sonnenschirme abhängig.

In der Zone 1 kostet der m²:
  • ohne (Sonnen)-Schirm je 7,50 Euro
  • mit weißem und unbedrucktem (Sonnen-)Schirm je 8,50 Euro
  • mit farbigem oder bedrucktem (Sonnen-)Schirm je 12,50 Euro

In der Zone 2 kostet der m²:
  • ohne (Sonnen)-Schirm je 6,00 Euro
  • mit weißem und unbedrucktem (Sonnen-)Schirm 7,00 €
  • mit farbigem oder bedrucktem (Sonnen-)Schirm 10,00 €

Die Abgrenzung, ob Ihr Geschäft in der Zone 1 oder in der Zone 2 liegt, sehen Sie in dem Dokument „Sondernutzungssatzung Abgrenzung Zone 1“.


Zusätzliche Informationen und Dienste

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