Städtebauliche Planung

Als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) werden Städtebauliche Entwürfe, sprich "Bebauungskonzepte" für einen Planbereich erarbeitet. Beachtet werden muss dabei beispielsweise:
  • Topographie, Baugrundverhältnisse, Grundwasser
  • Ermittlung der Umweltaspekte im Plangebiet (Artenschutz, etc.)
  • künftige Nutzung, Baumasse, Bebauungsdichte
  • Anschluss an das bestehende Straßennetz (verkehrliche Erschließung)
  • Anschluss an die bestehende technische Infrastruktur (Kanal, Wasser, Strom etc.)
  • Soziale Infrastruktur, Versorgung und Dienstleistung.

Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gefasst. Es sollen vorrangig innerörtlich vorhandene Flächenpotentiale entwickelt und weniger neue Baugebiete im „Außenbereich“ erschlossen werden. Freiraumflächen werden dadurch geschont und vorhandene Infrastruktureinrichtungen können besser ausgenutzt werden.

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