Städtische Wohnungen (Verwaltung / Vermittlung)

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Beschreibung

Voraussetzung, um eine städtische oder öffentlich geförderte Wohnung - Sozialwohnung - zu erhalten, ist der Nachweis eines Wohnberechtigungsscheines. Dieser kann beim Bürgerbüro für Soziales, Obere Gasse 31, Gebäude D, Erdgeschoss (Zugang über die Gasse "Hinter dem Rathaus") beantragt werden.

Durch den Wohnberechtigungsschein wird dem Vermieter von Sozialwohnungen (z. B. Siedlungswerk Stuttgart GmbH, Kreisbaugesellschaft Tübingen) nachgewiesen, dass der Antragssteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.


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