Inhalt
Städtische Wohnungen (Verwaltung / Vermittlung)
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung
Stadtkämmerei
Abteilung Liegenschaften
Abteilung Liegenschaften, Grundstücksverkehr - E-Mail:
- liegenschaften@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-293
- Telefax:
-
07472 / 165-365
- Adresse:
- Marktplatz 26 (Gebäude F)
1. Stock, Zimmer F 110
72108 Rottenburg am Neckar
Eingang: Burgsteige
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Postanschrift:
- Stadtverwaltung
Postfach 29
72101 Rottenburg am Neckar - Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Stadtkämmerei
- Gehört zu Abteilung:
- Abteilung Liegenschaften
- Öffnungzeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Voraussetzung, um eine städtische oder öffentlich geförderte Wohnung - Sozialwohnung - zu erhalten, ist der Nachweis eines Wohnberechtigungsscheines. Dieser kann beim Bürgerbüro für Soziales, Obere Gasse 31, Gebäude D, Erdgeschoss (Zugang über die Gasse "Hinter dem Rathaus") beantragt werden.
Durch den Wohnberechtigungsschein wird dem Vermieter von Sozialwohnungen (z. B. Siedlungswerk Stuttgart GmbH, Kreisbaugesellschaft Tübingen) nachgewiesen, dass der Antragssteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Durch den Wohnberechtigungsschein wird dem Vermieter von Sozialwohnungen (z. B. Siedlungswerk Stuttgart GmbH, Kreisbaugesellschaft Tübingen) nachgewiesen, dass der Antragssteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.