Städtisches Testzentrum schließt

Letzter Öffnungstag ist am Sonntag, 7. November

Das städtische Testzentrum am Eugen-Bolz-Platz schließt zum Ende der Herbstferien. Letzter Öffnungstag ist am Sonntag, 7. November 2021. Bis dahin ist es dort weiterhin möglich, sich kostenlos testen zu lassen; allerdings gibt es schriftliche oder digitale Testnachweise nur für diejenigen, die auch einen Anspruch auf kostenlose Tests haben. Außerdem übernimmt die Stadt Rottenburg die Testkosten für Inhaber*innen der KreisBonusCard und KreisBonusCard extra sowie für noch nicht vollständig Immunisierte (z.B. nach der 1. Impfung). Alle anderen, insbesondere nicht Geimpfte können sich zwar ebenfalls kostenlos testen lassen, erhalten aber keinen Nachweis.

Mit diesem Konzept war die Stadt Rottenburg bemüht auch nach dem Ende der bundesweit kostenlosen Bürgertests ein kostenloses Testangebot aufrecht zu erhalten. Stark rückläufige Testzahlen rechtfertigen dies aber nicht mehr. Das kostenlose Angebot galt insbesondere für Geimpfte, die keinen Nachweis benötigen, sich aber für die eigene Sicherheit zu testen. Mittlerweile sind aber sehr kostengünstige Schnelltests zur Selbstanwendung auf dem Markt, mit denen sich alle zur eigenen Sicherheit testen können, so dass auch hier keine Notwendigkeit für ein städtisches Testangebot besteht.

Der Stadt Rottenburg ist es wichtig, dass die Testmöglichkeit insbesondere für Schüler*innen und Schulpersonal während der Herbstferien bestehen bleibt. Deshalb schließt das Testzentrum erst nach den Herbstferien (8. November).

Das Testzentrum am Eugen-Bolz-Platz war seit 1. Juli 2021 in Betrieb; täglich von 9 bis 18 Uhr. Begonnen hatte die Stadt Rottenburg im Dezember 2020 mit einer ersten öffentlichen Testmöglichkeit im Seniorenzentrum i-Dipfele; mit steigendem Bedarf wurde dann das Testzentrum im Jugendhaus eröffnet und später in der Zehntscheuer. Auch die Verwaltungsstellen in den Ortschaften haben Teststellen ermöglicht. Von Anfang an wurde die Stadt bei allen Testangeboten großartig unterstützt von zahlreichen ehrenamtlichen Helfer*innen, städtischen Mitarbeiter*innen und von Hilfsorganisationen. „Wir sind sehr dankbar und froh, dass wir dank dieser Unterstützung über einen so langen Zeitraum zuverlässige Testmöglichkeiten anbieten konnten“, so Oberbürgermeister Stephan Neher. „Insbesondere den Johannitern gilt ein ganz besonderer Dank, die von Anfang an dabei waren und auch die letzten sein werden, die am Eugen-Bolz-Platz testen.“ Auch das DRK Rottenburg, das DRK Ergenzingen, die Malteser und die Feuerwehr Rottenburg waren wichtige Unterstützer der städtischen Teststrategie.

Einhergehend mit dem Schließen des städtischen Testzentrums am Eugen-Bolz-Platz gibt es ab 8. November auch keine Testmöglichkeiten mehr in den Verwaltungsstellen und Rathäusern in den Ortschaften.

Änderungen bei Testnachweisen
Im gleichen Zusammenhang weist die Stadt Rottenburg auch auf eine wichtige Veränderung in der Corona-Verordnung hin, die am Freitag, 15. Oktober in Kraft tritt: Der Anbieter eines testpflichtigen Angebots kann zwar weiterhin einen Nachweis zu einer überwachten Testung ausstellen. Ein solcher Nachweis kann jedoch nicht mehr für den Zutritt zu anderen Einrichtungen oder Veranstaltungen genutzt werden (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1). Von Veranstaltern/Dienstleistern/Händlern usw. vor Ort durchgeführte Tests sind nur für die entsprechende Einrichtung gültig. Dies betrifft neben Gastronomen insbesondere auch Vereine, die Indoor-Angebote haben und in dem Zusammenhang beaufsichtigte Tests bislang allgemeingültig bescheinigen konnten.

Damit sich bescheinigende Stellen nicht selbst in Schwierigkeiten bringen, appelliert die Stadtverwaltung, den städtischen Abreißblock nicht mehr als Testnachweis zu verwenden. Die betriebliche Testung bleibt nach der aktuellen Corona-Verordnung unverändert. Das heißt, in Betrieben beaufsichtigte Tests sind weiterhin allgemein für 24 Stunden gültig und können für Zutritt bei 3G-Regeln genutzt werden.

Neue Corona-Verordnung ab 15. Oktober
Das bisherige Stufensystem, das sich an der Zahl stationärer Neuaufnahmen sowie der Auslastung der Intensivstationen mit COVID-19 Patientinnen und Patienten orientiert, bleibt unverändert. Neu ist vor allem das 2G-Optionsmodell. Damit entfällt die Maskenpflicht in der Basisstufe, wenn der Zutritt nur immunisierten Besuchern, Teilnehmern oder Kunden gestattet wird. Mit der neuen Corona-Verordnung geht das Land einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Da die Impfquote leider immer noch nicht hoch genug ist, können noch nicht alle Beschränkungen aufgehoben werden.
14.10.2021 - Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement


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