Stelle der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters (m/w/d) im Staatsanzeiger ausgeschrieben

Die Stelle der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters (m/w/d) wurde am Freitag, 15. Dezember 2023 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg mit folgendem Text ausgeschrieben:

Stadt Rottenburg am Neckar

Die Stelle der/des hauptamtlichen

Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters (m/w/d)

der Stadt Rottenburg am Neckar (ca. 45.000 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 16. Juni 2024 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 17. März 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 7. April 2024, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 19. Februar 2024, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Erster Bürgermeister Thomas Weigel, Rathaus, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar, verschlossen mit der Aufschrift „Oberbürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • 50 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, Hauptamt, Marktplatz 22, 72108 Rottenburg am Neckar, kostenfrei ausgegeben.)

  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck

  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt

  • Unionsbürgerinnen/Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

Ort und Zeit einer eventuellen öffentlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen/Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
15.12.2023 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert